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Datum: 05.03.2009
Pressemitteilung von: Präsidentin des Kammergerichts
Landgericht Berlin: Mutmaßlicher Autobrandstifter
wurde freigesprochen
Die 17. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat
heute den 23 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung
freigesprochen und angeordnet, dass er für die erlittenen
Strafverfolgungsmaßnahmen zu entschädigen ist.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen,
dass er am 17. Juni 2009 mit einem gesondert verfolgten Mittäter
in Berlin-Friedrichshain mittels Brandbeschleuniger ein Kraftfahrzeug
angezündet haben soll.
Die Beweise hätten bei weitem nicht ausgereicht, erklärte
die Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung.
Es sei noch nicht mal die Ursache des Brandes zu klären
gewesen. Die Gutachter hätten nämlich einen technischen
Defekt als Brandursache nicht ausschließen können.
Des Weiteren seien zwar Anhaftungen von Lampenöl an den
Händen des Angeklagten sowie an seiner Kleidung und an
seinem Rucksack gefunden worden. Allerdings hätte nicht
festgestellt werden können, ob überhaupt ein Brandbeschleuniger
zum Einsatz gekommen sei. Außerdem hätte der Angeklagten
auch vor längerer Zeit mit dem Lampenöl in Berührung
gekommen sein können, da das Alter dieser Anhaftungen
nicht hätte bestimmt werden können. Das Verhalten
des Angeklagten in unmittelbarer Tatortnähe lasse ebenfalls
keine Rückschlüsse auf seine Täterschaft zu.
Der Freispruch erfolgte aus tatsächlichen Gründen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer
Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof
angefochten werden.
Pressemitteilung der Pressestelle der Berliner Strafgerichte
und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 21. August 2009,
Nr. 59/2009
Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom
16. Juli 2009, Nr. 51/2009
Presseberichterstattung vom 19. Juni 2009 bis 03. März
2010
Landgericht Berlin Urteil vom 05. März 2010,
Az.: (517) 1 Bra Js 1847/09 KLs (21/09)
Chronologie der Ereignisse
13. Juli 2009: Kammergericht erlässt auf die weitere
Beschwerde der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den Angeklagten,
nachdem zuvor das Amtsgericht Tiergarten und Landgericht Berlin
den Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt hatten.
15. Juli 2009: Festnahme des Angeklagten aufgrund des Haftbefehls
6. August 2009: Das Landgericht Berlin beschließt im
Haftprüfungstermin, dass der Angeklagte vom Vollzug der
Untersuchungshaft verschont wird. Gleichzeitig ordnet das
Landgericht an, dass die Vollziehung dieser Entscheidung ausgesetzt
wird, da die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hat.
Dies bedeutet, dass der Angeklagte nicht aus der Untersuchungshaft
entlassen wird.
20. August 2009: Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft
hebt das Kammergericht den Haftverschonungsbeschluss des Landgerichts
Berlin auf.
20. Oktober 2009: Erster Hauptverhandlungstag, Aufhebung
des Haftbefehls und Freilassung des Angeklagten.
23. Oktober 2009: Aussetzung der Hauptverhandlung, da ein
weiteres Sachverständigengutachten eingeholt werden soll.
2. März 2010: Erneuter Beginn der Hauptverhandlung
Dr. Petra Carl
Pressesprecherin
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Datum: 25.02.2009
Pressemitteilung von: Grüne Fraktion Friedrichshain-Kreuzberg
Friedrichshain-Kreuzberg ohne Bezirkshaushalt für
2010 und 2011
Das Parlament von Friedrichshain-Kreuzberg hat es gestern
Abend (Mittwoch) mit den Stimmen von Grünen, Linken,
CDU und FDP abgelehnt, einen Bezirkshaushalt für die
Jahre 2010 und 2011 zu verabschieden. "Wir können
die Kürzungsvorgaben des SPD-geführten Senats für
unseren Bezirk nicht verantworten", sagt Daniel Wesener,
Sprecher der Grünen-Fraktion. Damit unterliegt Friedrichshain-Kreuzberg
weiterhin der Vorläufigen Haushaltswirtschaft durch die
Senatsfinanzverwaltung.
Friedrichshain-Kreuzberg hat für 2010 einen Haushalt
in Höhe von rund 560 Millionen Euro. Der Bezirk kann
nur über einen kleinen Teil von etwa sechs bis acht Prozent
frei verfügen; der Rest sind Durchlaufposten, etwa für
Transferleistungen wie Sozialhilfe oder Wohngeld. Obwohl der
Bezirk schon heute in vielen Bereichen Einsparungen vornehmen
musste, verbleiben wegen der unzureichenden Zuweisungen des
Landes Berlin weitere Kürzungen in Höhe von rund
sechs Millionen Euro allein für das Jahr 2010. "Wenn
der Bezirk dieses Defizit auflösen würde, müssten
leider auch Einrichtungen wie Bibliotheken oder Jugendclubs
schließen", sagt Wesener. "Es kann nicht sein,
dass ein sozial belasteter Bezirk wie Friedrichshain-Kreuzberg
dazu gezwungen wird, immer weitere Einsparungen im Bildungs-,
Sozial- und Kulturbereich zu erbringen."
"Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg befindet sich in
einer extremen Haushaltsnotlage ", sagt Bezirksbürgermeister
Franz Schulz (Grüne). "Wir kämpfen dafür,
dass alle Einrichtungen im Bezirk erhalten bleiben."
Grüne
Friedrichshain-Kreuzberg
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Datum: 15.02.2009
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Jetzt anmelden für die Ferienfahrten in den Sommerferien
2010!
Die Bezirksstadträtin der Abteilung Jugend, Familie
und Schule Monika Herrmann teilt mit:
Raus aus der Stadt
.
. rein in Luft und Sonne
Jetzt anmelden für die Ferienfahrten in den Sommerferien
2010!
Der Frühling steht vor der Tür und auch der Sommer
lässt nicht mehr lange auf sich warten.
Wer sich jetzt schon auf spannende und erholsame Ferientage
freuen möchte, sollte sich schnell einen der begehrten
Reiseplätze sichern.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin bietet
in den Sommerferien 4 Ferienaufenthalte für Kinder und
Jugendliche im Alter von 4-15 Jahren an. Erfahrene und kreative
Betreuungsteams begleiteten euch durch ein abwechslungsreiches
Ferienprogramm. Bei Aktivitäten wie Sport, Tanz, Basteln,
Nachtwanderungen, Baden, Theaterspielen und vielem mehr, könnt
ihr neue Freunde kennen lernen und gemeinsam tolle Erfahrungen
sammeln. Im Mittelpunkt stehen Spaß, Abenteuer und Erholung.
Dies alles könnt Ihr in wunderschöner Natur erleben.
Auch in diesem Jahr werden Integrationsplätze für
Kinder mit Behinderungen bereit gestellt.
Für Mädchen im Alter von 10 bis 14 Jahren, die Lust
haben ohne Jungs zu verreisen, gibt es eine spezielle Mädchenreise.
Die Reiseziele sind Konradshöhe, Wannsee, Bad Münder
und Prebelow (Brandenburg)
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kinder und
Jugendliche, die in Friedrichshain und Kreuzberg leben.
Der Teilnahmebeitrag wird auf Grundlage des Familieneinkommens
berechnet, so dass der Beitrag für Familien mit geringem
Einkommen relativ niedrig ist.
Ab Dienstag, dem 02.03.2010 nehmen wir telefonisch Voranmeldungen
unter folgender Nummer entgegen:
* 90298 4513 Frau Gillwald
* 90298 3104 Frau Neujahr
Die Anmeldungen für die Mädchenreise nach Prebelow/Brandenburg
erfolgen über das Mädchenzentrum ALIA.
Telefon: 61 28 60 99
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Datum: 15.02.2009
Pressemitteilung von: Präsidentin des Kammergerichts
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg: Tempodrom-Versteigerungstermin
aufgehoben
Der auf Mittwoch, 17. Februar 2010 um 10.00 Uhr angesetzte
Termin zur Zwangsversteigerung des Tempodroms
in Berlin-Kreuzberg ist aufgehoben worden. Nach Auskunft der
zuständigen Rechtspflegerin hat die Vollstreckungsgläubigerin,
die Landesbank Berlin, einstweilen von der Fortführung
der Zwangsvollstreckung Abstand genommen. Ein neuer Versteigerungstermin
ist nicht festgesetzt worden.
Aktenzeichen: 30 K 144/2005 (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg)
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Datum: 01.02.2009
Pressemitteilung von: DIE LINKE Friedrichshain-Kreuzberg
Nein zur Todesstrafe in den USA Hinrichtung von
Abu-Jamal verhindern!
Die BVV schließt sich auf Vorschlag der LINKEN dem
weltweiten Protest gegen den drohenden Vollzug der im Jahre
1987 ausgesprochenen Todesstrafe für den afro-amerikanischen
Journalisten und Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal an und
verabschiedet mit großer Mehrheit bei zwei Enthaltungen
der CDU eine Resolution: "Nein zur Todesstrafe in den
USA Hinrichtung von Abu-Jamal verhindern".
Damit wird die Liste der Solidaritätsbekundungen in
Deutschland um eine Kommune länger. Zuvor hatten u. a.
die Bremer Bürgerschaft, die Stadträte von München,
Nürnberg und Kaiserslautern, ihre offene Kritik an den
Umstände der Verurteilung, und der Todesstrafe allgemein,
bekannt gegeben. Die Hansestadt Bremen hat sich dem Städtebündnis
gegen die Todesstrafe angeschlossen.
Die Todesstrafe ist mit humanistischen Grundeinstellungen
in einer Gesellschaft nicht vereinbar. Sie negiert das elementare
Menschenrecht auf Leben und ist eine Form besonders unmenschlicher,
grausamer und erniedrigender Behandlung., findet Barbara
Seid, Mitglied der Linksfraktion, die die Resolution initiiert
hat. Die Einhaltung der Menschenrechte und die gleichzeitige
Verhängung der Todesstrafe schließen sich aus.
Und im Fall Mumias kommt noch hinzu, dass das Urteil ohne
Beweise gefällt wurde und hier mal wieder ein Beispiel
der diskriminierenden und rassistischen Klassenjustiz in den
Vereinigten Staaten zu sehen ist. Die meisten Todeszelleninsassen
in den Vereinigten Staaten sind Afroamerikaner bzw. gehören
ethnischen Minderheiten und den materiell ärmeren Bevölkerungsschichten
an.
Durch die aktuelle Rechtslage droht auch nach Entscheidung
des Supreme Court vom 19. Januar 2010 die Vollstreckung
der Todesstrafe für Mumia Abu-Jamal. Nachdem die breite
Front der Protest- und Solidaritätskundgebungen bereits
1995 und 1999 eine Hinrichtung verhindern konnten, hängt
das Leben Mumias bereits wieder am seidenen Faden. DIE LINKE
fordert daher, die Petitionen an Präsident Obama zu unterschreiben.
http://www.petitiononline.com/Mumialaw/petition.html
Wenn der weltweite Protest scheinbar nicht ausreicht,
um Mumia Abu-Jamal ein faires Verfahren zuzugestehen, dann
sollte die Todesstrafe zumindest in eine lebenslange Haft
umgewandelt werden, fordert Seid.
Die Resolution im Originaltext: http://www.dielinke-friedrichshain-kreuzberg.de/die_linke/presse/detail/zurueck/aktuell-3/artikel/nein-zur-todesstrafe-hinrichtung-von-mumia-abu-jamal-verhindern/
DIE
LINKE Friedrichshain-Kreuzberg
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Datum: 28.01.2009
Pressemitteilung von: SPD Friedrichshain-Kreuzberg
Peter Beckers zum Stellvertretenden Bezirksbürgermeister
und Jan Stöß zum neuen Stadtrat gewählt
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg hat bei ihrer Sitzung am
27.01.2010 den SPD-Kreisvorsitzenden Dr. Jan Stöß
als Nachfolger von Sigrid Klebba in der Funktion des Bezirksstadtrats
für Finanzen, Kultur, Bildung und Sport gewählt.
Durch den Wechsel von Sigrid Klebba als Abteilungs-leiterin
Jugend in die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung war auch das Amt des Stellvertretenden Bezirksbürgermeisters
vakant. In diese Funktion wählte die BVV den Bezirksstadtrat
Dr. Peter Beckers, der für den Bereich Wirtschaft, Bürgerdienste
und Ordnungsamt zuständig ist. Im Rahmen seiner Vertretungsfunktion
will er sich auch für die Städtepartnerschaften
des Bezirks einsetzen.
Dr. Jan Stöß ist seit März 2008 Kreisvorsitzender
der SPD. Der 36jährige Jurist hat bereits als Rechtsanwalt
im Bereich des Kommunal- und Baurechts sowie als Richter gearbeitet
und war am Verwaltungsgericht Berlin für öffentliches
Dienstrecht zuständig.
In seiner Vorstellungsrede sprach sich Jan Stöß
dafür aus, die Beschränkungen durch die vorläufige
Haushaltswirtschaft, die über den Bezirk verhängt
wurde, schnellstmöglich durch die Verabschiedung eines
verfassungsgemäßen Bezirkshaushalts zu überwinden.
Es müsse aber auch eine Diskussion darüber angestoßen
werden, wie lebenswerte und lebensfähige Bezirke von
morgen aussehen sollen.
Er betonte außerdem die Bedeutung des Kultur- und Bildungsbereichs
für den Kreativbezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Stöß
kündigte an, er wolle hart dafür kämpfen, dass
die Bereiche Kultur, Bildung und Sport trotz knapper Kassenlage
weiterhin die Ausstattung und Unterstützung erhielten,
die sie brauchen.
SPD
Friedrichshain-Kreuzberg
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Datum: 28.01.2009
Pressemitteilung von: Präsidentin des Kammergerichts
Landgericht Berlin: 1. Mai-Prozess wegen Werfens
eines Molotowcocktails endete mit Freisprüchen
Eine Jugendkammer des Landgerichts Berlin hat heute die 17
und 20 Jahre alten Angeklagten vom Tatvorwurf des versuchten
Mordes in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung
und Verstoßes gegen das Waffengesetz freigesprochen.
Darüber hinaus ordnete die Kammer an, dass die Angeklagten
für die Dauer der Freiheitsentziehung vom 1. Mai 2009
bis zum 17. Dezember 2009 zu entschädigen sind.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten Yunus K. und
Rigo B. unter anderem zur Last gelegt, dass sie bei den Mai-Krawallen
in Berlin-Kreuzberg einen Molotowcocktail auf Polizeibeamten
geworfen hätten, um diese zu töten. Ein Teil der
brennenden Flüssigkeit hat eine Passantin getroffen,
die schwere Verletzungen am Rücken erlitt.
Die Angeklagten hatten den Tatvorwurf bestritten. Sie seien
zwar in Kreuzberg unterwegs gewesen, hätten sich aber
nicht an den Krawallen beteiligt und keine Brandsätze
geworfen. Die Einlassung der Angeklagten ließ sich nach
Auffassung des Gerichts nach der durchgeführten Beweisaufnahme
nicht mit der für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit
widerlegen. Polizeibeamten hatten in der Hauptverhandlung
die Angeklagten belastet und angeben, dass sie die Angeklagten
beim Werfen des Molotowcocktails bis zur deren Festnahme fast
durchgängig beobachtet hätten. Die Gesichter der
Werfer hätten sie zwar nicht erkennen können, sie
hätten aber gesehen, dass die mit einem weißen
T-Shirt bekleidete Person einen Brandsatz geworfen habe und
mit einer dunkel bekleideten Person anschließend weg
gegangen sei. Die Aussagen dieser Beamten seien glaubhaft
gewesen, führte die Vorsitzende in der mündlichen
Urteilsbegründung an. Die Zeugen hätten nicht wissentlich
falsche Angaben gemacht, sondern seien davon überzeugt
gewesen, dass die Angeklagten auch die Personen gewesen seien,
die den Molotowcocktail geworfen hätten. Allerdings sei
nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass die Polizeibeamten
einer Verwechselung erlegen gewesen sein könnten. Einer
der Angeklagten habe zwar auch ein weißes T-Shirt getragen
und der andere sei dunkel bekleidet gewesen, allerdings hätten
sich zum Tatzeitpunkt diverse junge Männer mit dieser
Bekleidung in dem Bereich aufgehalten. Die Beamten könnten
daher die Angeklagten mit denjenigen Personen verwechselt
haben, die sie beim Vorbereiten und Werfen des Molotowcocktails
beobachtet hätten. Aus diesem Grunde könne eine
Täterschaft den Angeklagten nicht mit der für die
Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden
und nach dem Grundsatz im Zweifel für die Angeklagten
seien diese aus tatsächlichen Gründen freizusprechen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer
Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof
angefochten werden.
Pressemitteilungen der Berliner Strafgerichte Nr. 44/2009
und Nr. 65/2009 vom 31. August 2009 und 17. Dezember 2009
Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Nr. 42/2009
vom 18. Juni 2009
Polizeimeldung # 1530 vom 26. Mai 2009
Presseberichterstattung vom 04. Mai 2009 bis 27. Januar 2010
Landgericht Berlin- Urteil vom 28. Januar 2010, Az.: (507)
1 Kap Js 891/09 (44/09)
Dr. Petra Carl
Pressesprecherin
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Datum: 28.01.2009
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
5. Informationsveranstaltung Gesundheits- und Suchthilfezentrum
Reichenberger Str.131
Mittwoch, den 10.02.2010 um 19.00 Uhr
Im Jugendhaus CHIP in der Reichenberger Str. 44/45
Das Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg, die ZIK gGmbH und
Fixpunkt laden Sie recht herzlich ein, sich über das
Gesundheits- und Suchthilfezentrum zu informieren. Die Einrichtung
wird in diesem Jahr mit integriertem Drogenkonsumraum und
Kontaktladen SKA in der Reichenberger Str. 131 öffnen.
SozialarbeiterInnen kooperierender Träger und ein Arzt
werden zusätzliche Sprechstunden in der Einrichtung durchführen.
ZIK plant die Einrichtung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsplätzen
im Haus.
Wir möchten größtmögliche Transparenz
und Aufklärung über das Gesundheits- und Suchthilfezentrum
schaffen.
Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg,
von Fixpunkt sowie von ZiK sind Ihre Ansprechpartnerinnen
und Ansprechpartner auf dem Podium der Veranstaltung. Im offenen
Dialog mit Ihnen, den Bewohnern und Bewohnerinnen und sozialen
und gemeinwesenbezogenen Einrichtungen und Projekten im Kiez
sollen Ihre Fragen beantwortet werden.
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Datum: 25.01.2009
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Notübernachtung der GEBEWO gGmbH Pumpwerk
Rudolfstr. 15, 10247 Berlin
Die Einrichtung von 30 zusätzlichen, dringend benötigten
Notunterkunftsplätze durch die GEBEWO in beheizten Räumen
der Berliner Wasserbetriebe wird vom Bezirksstadtrat für
Gesundheit, Soziales und Beschäftigung des Bezirksamtes
Friedrichshain- Kreuzberg, Knut Mildner- Spindler sehr begrüßt.
Die auch vom Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg finanziell unterstützen
Angebote der Kältehilfe konnten dem gestiegenen Bedarf
infolge der eisigen Temperaturen nicht mehr gerecht werden.
Es ist beeindruckend und anerkennenswert, wie schnell die
GEBEWO gGmbH in Kooperation mit der Senatsverwaltung für
Soziales und mit Unterstützung der Berliner Wasserbetriebe
auf die erhöhte Nachfrage reagiert und zeitnah zur Linderung
der Notlage beigetragen haben.
Der Bezirk möchte den Träger mit einem Spendenaufruf
bei der Akquise von Sach- und Geldspenden ausdrücklich
unterstützen, damit das Angebot von 30 zusätzlichen
Notübernachtungsplätzen in der Rudolfstraße
15 mit einem speziell für Frauen vorgehaltenem Raum während
der gesamten Kältephase aufrecht erhalten werden kann.
Er ist davon überzeugt, dass es neben den Berliner Wasserbetrieben
weitere Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger in
unserer Stadt gibt, die soziale Verantwortung übernehmen
und Menschen in Not helfen. Unterstützen Sie mit Ihrer
Spende das tägliche Engagement der Mitarbeiterinnen und
Ehrenamtlichen vor Ort in der Notübernachtung Rudolfstraße
15!
Kontoverbindung der GEBEWO gGmbH
für die Sicherung der Notübernachtung "Pumpwerk"
in Friedrichshain
Bank für Sozialwirtschaft
Konto-Nummer: 33 60 102
BLZ: 100 205 00
Verwendungszweck: GEBEWO gGmbH "Spenden"
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Datum: 25.01.2009
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Am Kottbusser Tor wird gewählt Kandidaten
für die Bürgergremien gesucht
Mitreden! Mitmachen! Gemeinsam verändern!
Unter diesem Motto laufen derzeit die Vorbereitungen für
die Neuwahlen der Bewohnervertreter im Quartiersrat
und im Vergabebeirat, den beiden Bürgergremien
im Quartiersmanagement-Gebiet Zentrum Kreuzberg / Oranienstraße.
Dazu werden noch Kandidatinnen und Kandidaten gesucht.
Bewohnervertreter und Vertreter lokaler Einrichtungen beraten
in den Bürgergremien über die Quartiersentwicklung
und stimmen ab über die Vergabe von Fördermitteln
aus dem Programm Soziale Stadt. Der Quartiersrat
legt Entwicklungsprioritäten fest und berät über
die Förderung längerfristiger Projekte, zum Beispiel
in den Bereichen Bildung und Integration. Im Vergabebeirat
geht es um kleinteilige Maßnahmen, etwa Nachbarschaftsfeste.
Anmeldungen zur Kandidatur sind möglich bis zum 8. März.
Zwei Wochen später wird dann gewählt (23.-25. März).
Jeder, der im Quartiersgebiet wohnt, 16 Jahre alt ist und
sich in den nächsten zwei Jahren regelmäßig
für die Zukunft des Kiezes engagieren möchte, kann
kandidieren. Interessenten können sich auf der Webseite
des Quartiersmanagements (www.qm-zentrumkreuzberg.de) oder
im QM-Büro in der Dresdener Straße 12 anmelden
(Tel. 030/6123040).
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Datum: 12.01.2009
Pressemitteilung von: FDP-Fraktion Friedrichshain-Kreuzberg
Drogenkonsumraum - Neuer Standort
Haus Bethanien nicht geprüft!
Die FDP-Fraktion von Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt
das Bemühen des Bezirksamtes zur Unterbringung des Drogenkonsumraumes
in der Nähe des Kottbusser Tores als einem der Brennpunkte
der Suchtszene.
Auch die Ausweitung des Hilfsangebotes in Richtung eines Gesundheits-
und Suchthilfezentrums ist wünschenswert.
Aber das Bezirksamt hat die Unterbringung des Drogenkonsumraums
in eigenen Räumen nur oberflächlich geprüft.
Es bleibt völlig unklar, warum die Unterbringung
in einem Bürodienstgebäude des Bezirkes, z.B. im
Rathaus Yorckstrasse nicht möglich sein sollte.
Ein Standort im Umfeld des Urbankrankenhauses, z.B.
in den zwischenzeitlich aufgegebenen und zur Wohnnutzung veräußerten
Krankenhaus-Altbauten wurde nicht geprüft!
Die Anfrage der FDP (schriftliche Anfrage Drucksache SA/249/III)
zeigt deutlich: der beste Standort, das Haus Bethanien
ist überhaupt nicht in die Überlegungen einbezogen
worden!
Vorgeblich wäre der Drogenkonsumraum der "Konzeption
als ein Kulturstandort" und der Entwicklung der "soziokulturellen
Angebote" im Wege.
Allein die von den Besetzern verdrängte Institution
"Künstlerhaus Bethanien" lässt 4136 qm
frei werden!
Rot-Grün im Bezirk scheut wie immer die Auseinandersetzung
mit der eigenen Klientel.
Gumbert Salonek, Fraktionsvorsitzender
FDP
Friedrichshain-Kreuzberg
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Datum: 07.01.2009
Pressemitteilung von: Bezirksbürgermeister Dr. Franz
Schulz und andere
Liebigstraße 14 wichtig für kulturelle Vielfalt
im Bezirk
Sehr geehrter Herr Beulker, sehr geehrter Herr Thöne,
wir wenden uns mit diesem offenen Brief an Sie wegen des
Hausprojektes Liebigstraße 14 in unserem Bezirk. Wie
wir erfahren haben, haben Sie den Bewohnerinnen und Bewohnern
gekündigt und damit in zwei Instanzen Recht bekommen.
Somit steht das Haus kurz vor der Räumung.
Wir als Bezirksamt, Bezirksverordnete und Abgeordnete bedauern
diese Entwicklung, da die Liebigstraße 14 eines der
Projekte ist, die für die kulturelle Vielfalt in unserem
Bezirk wichtig sind und ihn attraktiv machen. Zudem finden
wir alternative Wohnprojekte mit sozialen Ansprüchen
grundsätzlich unterstützenswert, weil sie ein wichtiger
Teil des sozialen Lebens in unserem Bezirk sind.
Weiterhin bedeutet die Vertreibung des Wohnprojektes einen
Verlust des zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechts,
denn die Liebigstraße 14 bietet Menschen mit Migrationshintergrund
oder auch Andersdenkenden einen Schutzraum vor Übergriffen
der Nazis.
Wir möchten gern bei der Lösung des bestehenden
Konflikts vermitteln und bitten Sie, sich mit den Bewohnerinnen
und Bewohnern und uns an den Verhandlungstisch zu setzen.
Wir haben kein Interesse an einer Räumung, da es sich
um einen sozialen Konflikt im Bezirk handelt, der sich nicht
polizeilich lösen lässt.
Wie wir wissen, sind die Bewohnerinnen und Bewohner verhandlungsbereit
und haben schon mehrere Versuche unternommen, mit Ihnen ins
Gespräch zu kommen, um einen anderen Weg zu finden. Unseres
Wissens nach gibt es auch Kaufangebote.
Mit diesem offenen Brief möchten wir Ihnen zeigen, dass
die Bewohnerinnen und Bewohner der Liebigstraße 14 im
Bezirk nicht isoliert sind und ihre Situation sehr wohl wahrgenommen
wird. Als Bezirksamt, Bezirksverordnete und Abgeordnete haben
wir eine soziale Verantwortung im Bezirk und damit ein großes
Interesse am Erhalt des Hausprojektes.
Gerade Ihnen, Herr Thöne, sollte diese Problematik aufgrund
Ihrer sozialen Arbeit nicht fremd sein. In Erwartung einer
positiven Antwort,
Dr. Franz Schulz, Bezirksbürgermeister Friedrichshain-Kreuzberg
Knut Mildner-Spindler, Sozialstadtrat Friedrichshain-Kreuzberg
Lothar Jösting-Schüßler, Vorsitzender Fraktion
DIE LINKE. in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Daniel Wesener, Vorsitzender Fraktion B'90/ Die Grünen
in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Halina Wawzyniak, MdB, Fraktion DIE LINKE.
Hans-Christian Ströbele, MdB, Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen
Canan Bayram, MdA, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Links: Hausprojekt
Liebig14
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Datum: 07.01.2009
Pressemitteilung von: Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Tötungsdelikt an einem 62-jährigen Mann sowie
versuchter Mord und Vergewaltigung eines 14-jährigen
Jungen: Anklageerhebung gegen den 31-jährigen Metheb
Mahmoud A.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den 31-jährigen
Metheb Mahmoud A. Anklage u.a. wegen Totschlags sowie versuchten
Mordes und Vergewaltigung erhoben.
Dem als Stricher tätigen Angeschuldigten wird vorgeworfen,
am 7. Juni 2009 den 62-jährigen Klaus-Ulrich P., den
er zuvor in dem Lokal Tramps kennengelernt hatte,
im Rahmen von Streitigkeiten über die Entlohnung von
sexuellen Dienstleistungen in seiner Kreuzberger Wohnung zu
Tode gewürgt zu haben. Die Wertgegenstände des Toten
soll er daraufhin an sich genommen und die Leiche in den folgenden
Tagen in einem Kleiderschrank seiner Wohnung versteckt haben.
In den Morgenstunden des 20. Juni 2009 soll der Angeschuldigte
zudem über die Terasse und ein geöffnetes Fenster
in die Wohnung einer Bekannten in der Adalbertstraße
in Berlin-Kreuzberg eingestiegen sein, deren dort im Bett
schlafenden 14-jährigen Sohn zunächst heftig gewürgt
und den Entschluss gefasst haben, sich an dem Jungen sexuell
zu vergehen. Im Verlauf der folgenden zwei Stunden soll der
Angeschuldigte den Jungen mehrfach brutal vergewaltigt und
dem verängstigten und wehrlosen 14-jährigen, der
sich zuvor selbst die Augen verbinden musste, schließlich
mit einem Küchenmesser einen heftigen Messerstich in
die rechte Halsseite versetzt haben, um ihn zu töten
und die Entdeckung seiner Tat zu verhindern. Gegenüber
dem stark blutenden und reglos auf dem Bett liegenden Opfer,
das durch den Stich eine 3-4 cm breite und ca. 7 cm tiefe
Halswunde knapp neben der Halsschlagader erlitt, soll er angekündigt
haben, nun auf seine Mutter zu warten, um auch sie abzustechen.
In einem unbeobachtenen Augenblick gelang es dem 14-Jährigen,
unbekleidet aus dem Schlafzimmerfenster der Wohnung zu flüchten
und Hilfe herbeizurufen, woraufhin durch eine Notoperation
das Leben des Jungen gerettet werden konnte.
Der strafrechtlich erheblich vorbelastete staatenlose Angeschuldigte
hat die Tatvorwürfe teilweise eingeräumt.
Ein Hauptverhandlungstermin steht noch nicht fest.
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