Justiz Berlin

Pressemitteilungen der Berliner Gerichte

Gerhart-Hauptmann-Schule wird am 11. Januar 2018 geräumt

Teile der Gerhart-Hauptmann-Schule werden am 11. Januar 2018 gegen 8:00 Uhr morgens durch eine Gerichtsvollzieherin unter Hinzuziehung der Polizei im Wege der Amtshilfe geräumt. Die Räumung findet statt aufgrund eines vollstreckbaren Urteils des Landgerichts Berlin und eines Vollstreckungsantrages des Landes Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, zu dessen Gunsten das Urteil ergangen war.

Landgericht: Besetzte Teppichfabrik kann geräumt werden

Dem Landgericht Berlin liegt ein Eilverfahren vor, mit dem die Antragstellerin, eine Projektgesellschaft, die Räumung der Immobilie Alt-Stralau 4, auf der sich eine ehemalige Teppichfabrik befindet, beantragt hat. Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 7. August 2017 eine sog. Einstweilige Verfügung erlassen. Den Antragsgegnern, bei denen es sich um Hausbesetzer handeln soll, wird darin aufgegeben, das Grundstück zu räumen.

Kreuzberg: Gerhart-Hauptmann-Schule darf geräumt werden

Das Landgericht Berlin hat durch ein heute verkündetes Schlussurteil der Klage auf Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule gegen ca. 20 Beklagte im Wesentlichen stattgegeben. Bereits durch ein Versäumnisteilurteil vom 8. März 2017 waren zwei Beklagte zur Räumung verurteilt worden; dieses Urteil war aufgrund von deren unbekannter Adresse öffentlich zugestellt worden.

Hausprojekt Rigaer Straße 94: Räumungsverfahren ausgesetzt

In dem Rechtsstreit um die Räumung der von einem Verein genutzten Räume im Erdgeschoss genutzten Räumlichkeiten des Gebäudes Rigaer Straße 94 (vgl. zuletzt Pressemitteilung 27/2017) ist der Termin zur mündlichen Verhandlung am 29. Juni 2017 um 11:00 Uhr im Dienstgebäude Littenstraße 12 – 17, 10179 Berlin aufgehoben worden und das Verfahren ist unterbrochen.

Rigaer Straße 94: Hauseigentümer verlieren erneut vor Gericht

Die beiden Klagen vor dem Landgericht Berlin, in denen es um die Herausgabe von Räumen in der Rigaer Straße 94 geht, sind aufgrund prozessualer Fragen noch nicht abschließend entschieden worden. In dem Rechtsstreit, in dem es um die Nutzung von Räumen im Erdgeschoss durch einen Verein geht, ist ein Versäumnisurteil zu Lasten der Klägerin ergangen. In dem weiteren Rechtsstreit gegen zwei Personen, die eine Wohnung im 4. Obergeschoss herausgeben sollen, ist ein Auflagenbeschluss ergangen.

Keine Genehmigung für schwimmende Häuser auf dem Rummelsburger See

Auf dem Rummelsburger See in Berlin-Friedrichshain können nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin keine schwimmenden Häuser gebaut werden.

Urteil bestätigt: Teilräumung der Rigaer Straße 94 war rechtswidrig

Die Zivilkammer 88 des Landgerichts Berlin hat in dem Eilverfahren betreffend die Rigaer Straße 94 heute das bereits am 13. Juli 2016 erlassene Versäumnisurteil bestätigt: Der Verein als Kläger hat damit in zweiter Instanz weiterhin Recht behalten und darf zumindest vorübergehend in den Räumen im Erdgeschoss Hinterhaus und Seitenflügel rechts verbleiben.

Wegen der Einzelheiten des Verfahrens wird zunächst auf die vorangegangenen Pressemitteilungen Nr. 34, 35, 38, 39 und 45/2016 Bezug genommen.

Neuer Verhandlungstermin im Verfahren gegen Räumung Rigaer Straße 94

Die Zivilkammer 88 des Landgerichts Berlin hat in dem Eilverfahren betreffend die Rigaer Straße 94 einen neuen Termin für den 14. September 2016 um 10:00 Uhr in Saal 0208 des Landgerichts Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, anberaumt. Wie bereits in verschiedenen Pressemitteilungen berichtet (Nr.

Kreuzberg: Räumungstermin Manteuffelstraße 99 aufgehoben

Die zuständige Gerichtsvollzieherin im Bereich des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hat einen für den 9. August 2016 um 9:00 Uhr anberaumten Räumungstermin in der Manteuffelstraße 99 aufgehoben. Der Vermieter und der Mieter als Parteien dieses Vollstreckungsverfahrens haben sich in einem Räumungsvergleich über eine freiwillige Herausgabe der Räumlichkeiten geeinigt.

Urteil zur Rigaer Straße 94: Eigentümer muss Vereinsräume herausgeben

In dem heutigen Termin betreffend das Eilverfahren, in dem es um die Räumung von Vereinsräumen in der Rigaer Straße 94 ging, hat die Vorsitzende Richterin der Zivilkammer 88 als Einzelrichterin dem Antrag des Vereins auf Herausgabe von Räumlichkeiten im Seitenflügel rechts und im Hinterhaus rechts durch Versäumnisurteil stattgegeben. Ein Versäumnisurteil konnte ergehen, weil für die Verfügungsbeklagte, die Lafone Investment Limited, niemand erschienen war.

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