Gerhart-Hauptmann-Schule wird am 11. Januar 2018 geräumt

Mittwoch, 10. Januar 2018
Pressemitteilung von: Justiz Berlin

Teile der Gerhart-Hauptmann-Schule werden am 11. Januar 2018 gegen 8:00 Uhr morgens durch eine Gerichtsvollzieherin unter Hinzuziehung der Polizei im Wege der Amtshilfe geräumt. Die Räumung findet statt aufgrund eines vollstreckbaren Urteils des Landgerichts Berlin und eines Vollstreckungsantrages des Landes Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, zu dessen Gunsten das Urteil ergangen war.

Das Räumungsurteil richtet sich gegen mehrere Geflüchtete, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen ihnen und dem Bezirksamt vom 2. Juli 2014 Teile des Gebäudes zu Wohnzwecken nutzen bzw. genutzt hatten und trotz mehrfacher Aufforderung im Jahre 2015 nicht zum Auszug bereit waren. Das Landgericht hat (einschließlich eines Versäumnisteilurteils vom 8. März 2017) insgesamt 23 Geflüchtete zur Räumung verurteilt und zur Begründung ausgeführt, dass die Vereinbarung aus dem Juli 2014 die Geflüchteten nicht berechtigte, dauerhaft in der Schule zu wohnen. Es habe sich nicht um einen Mietvertrag gehandelt, sondern die Räume seien den Geflüchteten nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen worden und sie hätten deshalb aufgrund der Aufforderung des Eigentümers die Räume verlassen müssen.

Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und der Entscheidungsgründe wird auf das Urteil des Landgerichts Berlin – Aktenzeichen 29 O 409/16 – vom 12. Juli 2017, abrufbar am Ende dieser Pressemitteilung, Bezug genommen. Gegen das Urteil haben die Beklagten keine Berufung eingelegt.

Da nach derzeitigem Stand nicht alle beklagten Geflüchteten das Urteil freiwillig befolgt haben und die gesetzlichen Voraussetzungen einer zwangsweisen Räumung vorliegen, wird diese am 11. Januar 2018 stattfinden.

Landgericht Berlin, Aktenzeichen 29 O 409/16, Urteil vom 12. Juli 2017

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin


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