Gespeichert von Redaktion am Mo, 24/06/2013 - 11:19
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) darf Unterlagen über den Investor der East-Side-Gallery herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.