Lebenslange Haft für Friedrichshainer Darkroom-Mörder

Freitag, 28. Juni 2013
Pressemitteilung von: Justiz Berlin

Die 40. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute den 38jährigen Dirk P. wegen dreifachen Mordes, wegen versuchten Mordes sowie wegen weiterer Delikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Von dem Vorwurf einen weiteren Mordversuch begangen zu haben, ist der Angeklagte aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hat der Angeklagte am 26. April, am 5. Mai sowie am 15. Mai 2012 insgesamt drei Männer getötet, indem er ihnen jeweils heimlich eine tödliche Dosis Liquid Ecstasy (Gammabutyrolacton) als Getränk bzw. in einem Getränk verabreicht habe. Ebenfalls im Mai 2013 habe er versucht, einen weiteren Mann auf die gleiche Art und Weise zu töten. Die Tat vom 5. Mai 2013 sei im Darkroom einer Bar begangen worden.

Der Angeklagte hat nach der Überzeugung des Gerichtes die Taten begangen, um an die Wertgegenstände seiner Opfer zu gelangen. Erbeutete EC- bzw. Kreditkarten habe er in der Folge jeweils eingesetzt bzw. derartiges versucht. Bei seiner Urteilsbegründung hob der Vorsitzende der 40. Strafkammer hervor, dass die eigentlichen Beweggründe für die Taten nicht sicher geklärt werden konnten. Vieles deute aber darauf hin, dass die Taten dem Angeklagten ein berauschendes Machtgefühl verschafft hätten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb einer Woche ab der Urteilsverkündung mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. Juni 2013, Az. (540) 234 Js 229/12 (19/12)


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