Keine Genehmigung für schwimmende Häuser auf dem Rummelsburger See

Donnerstag, 15. Dezember 2016
Pressemitteilung von: Justiz Berlin

Auf dem Rummelsburger See in Berlin-Friedrichshain können nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin keine schwimmenden Häuser gebaut werden.

Die Klägerin plant den Bau von acht schwimmenden Wohnhäusern auf dem Rummelsburger See. Für dieses Vorhaben hatte das Bezirksamt 2012 eine Baugenehmigung erteilt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz lehnte die Erteilung einer wasserbehördlichen Genehmigung demgegenüber im Mai 2013 aus Gründen des Umweltschutzes ab. Der See sei stark verunreinigt, weshalb es an den erforderlichen gesunden Wohnverhältnissen fehle. Die Klägerin meint zur Begründung ihrer Klage, eine Gesundheitsbeeinträchtigung sei am Standort nicht nachgewiesen.

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage ab. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf die für das Vorhaben erforderliche wasserrechtliche Genehmigung. Das Vorhaben beeinträchtige das Wohl der Allgemeinheit. Die Bewohner seien schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt, weil die Häuser über einer mit Schadstoffen belasteten Altlast errichtet werden sollten. Das Risiko sei auch für den betroffenen Standort ausreichend belegt. Dar-über hinaus habe der Beklagte im Rahmen der Ermessensausübung darauf abstellen dürfen, dass eine Wohnnutzung auf Gewässern in Berlin generell nicht erwünscht sei.

Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Urteil der 10. Kammer vom 15. Dezember 2016 (VG 10 K 250.13)

Rummelsburger See in Berlin-Friedrichshain (2009)

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