Waffenkontrollen auf Bahnhöfen: Bilanz der Bundespolizei

Sonntag, 24. Juni 2018
Pressemeldung der Bundespolizei

In den zurückliegenden beiden Nächten hat die Berliner Bundespolizei Kontrollen zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen durchgeführt. Betroffen waren sieben innerstädtische Bahnhöfe und die jeweiligen Zugstrecken.

Das Mitnahmeverbot betraf u.a. Messer jeglicher Art, Reizgas sowie Gegenstände, die als Schlagwaffen eingesetzt werden können. Die Überwachung per Allgemeinverfügung ermöglichte es den Beamten, Kontrollen auch ohne konkrete Verdachtsmomente durchzuführen. So kam es insgesamt zu 870 Personenkontrollen. Der Fokus der Kontrollen lag auf der Einhaltung der Verbotsverfügung. Hierbei deckten die Beamten insgesamt 24 Verstöße auf. Neben sieben Fällen, die zugleich Verstöße gegen das Waffengesetz bildeten, fanden die Beamten 17 verbotene Messer, Messerklingen, Reizstoff, Schraubenzieher sowie mögliche Hiebwaffen und stellten sie zum Großteil sicher.

Durch die Kontrollen konnten insgesamt 91 Straftaten registriert werden. Bei der Masse der Delikte handelte es sich um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (67 Fälle), gegen das Waffengesetz (fünf Fälle), um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (sieben Fälle), Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (sieben Fälle) und um drei Körperverletzungsdelikte. Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch 32 sogenannte Fahndungstreffer. Hier griffen die Einsatzkräfte u.a. fünf vermisste Kinder/ Jugendliche auf und vollstreckten neun Haftbefehle.

Präsident Striethörster ist mit den Ergebnissen der Kontrolle zufrieden: "Die Zahl der festgestellten Verstöße sowohl gegen die Allgemeinverfügung als auch bei den Straftaten belegt, wie wichtig dieser Einsatz ist. Gerade unter den Eindrücken des letzten Wochenendes, an dem zwei Touristen durch Messerstichen in einer S-Bahn schwer verletzt wurden, wird deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht und durch diese Kontrollen die Begehung von Straftaten verhindert sowie Reisende und Polizisten geschützt werden können."

Das Verbot galt am 22. und 23. Juni 2018 jeweils von 20 bis 6 Uhr des Folgetages auf dem Streckenabschnitt der S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnverbindungen zwischen den Bahnhöfen Berlin-Lichtenberg und Berlin-Alexanderplatz sowie allen dazwischenliegenden Bahnhöfen (Lichtenberg - Nöldnerplatz - Ostkreuz - Warschauer Straße - Ostbahnhof - Jannowitzbrücke - Alexanderplatz).

Die Einhaltung des Verbotes wurde in beiden Nächten jeweils von zusätzlich etwa 180 Polizisten überwacht.


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