Verwaltungsgericht bestätigt bezirkliches Vorkaufsrecht

Dienstag, 23. Oktober 2018
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Der Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Facility Management, Florian Schmidt, informiert:

Zum zweiten Mal hat das Verwaltungsgericht Berlin das vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg praktizierte Vorkaufsrecht in allen Aspekten bestätigt. Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts hat am 9. Oktober 2018 die Klage eines Investors zum Vorkaufsfall der Cuvrystraße 44-45 abgewiesen. Mit dem Urteil wird das Instrument des Vorkaufsrechts in Berlin und darüber hinaus weiter gestärkt.

Der Bezirk darf das Vorkaufsrecht ausüben, weil zu befürchten sei, dass die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ohne die Ausübung des Vorkaufsrechts im konkreten Fall gefährdet ist. Im Kaufvertrag enthaltene Regelungen zum Mieterschutz seien vom Bezirk zu Recht als unzureichend zurückgewiesen worden. Der Bezirk hatte das Vorkaufsrecht für das Kreuzberger Gebäude mit 30 Wohneinheiten im Oktober 2017 zu Gunsten der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft WBM ausgeübt.

„Einmal mehr wird die Rechtsauffassung des Bezirks bestätigt. In Häusern mit hohem Instandsetzungsbedarf und geringen Mieten ist der Verdrängungsdruck am stärksten. Das Gericht hat bestätigt, dass der Bezirk nicht auf halbherzige Zugeständnisse von Käufer*innen eingehen muss“, erklärt Baustadtrat Florian Schmidt.


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