Räumung der Kneipe „Meuterei“: Einschränkungen der Versammlungsfreiheit

Donnerstag, 18. März 2021
Pressemeldung der Berliner Polizei

Anlässlich eines an die Polizei Berlin ergangenen Amts- und Vollzugshilfeersuchens werden der Gemeingebrauch von öffentlichen Flächen und die Versammlungsfreiheit vom 24. März 2021, 15.00 Uhr bis zum 25. März 2021, 23.59 Uhr in begrenzten Bereichen des Stadtteils Kreuzberg eingeschränkt.

Innerhalb dieses Zeitraumes ist die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes der

für öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel nicht gestattet. Eine Nutzung des Bereiches ist nur Anrainerinnen und Anrainern und deren Besucherinnen und Besuchern sowie in Einzelfällen eines unabweisbaren Bedarfs, insbesondere von Notfällen, gestattet. Anlassbezogen kann der Zutritt jedoch eingeschränkt werden.

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (auch solchen mit Sonder- und Ausnahmegenehmigungen gemäß StVO, darunter auch Elektrokleinstfahrzeuge), Fahrrädern, motorisierten Zweirädern oder mobilen Behältnissen (insbesondere Kleidercontainer, Müllbehälter etc.) auf dem öffentlichen Straßenland des bezeichneten Bereichs ist für den beschriebenen Zeitraum untersagt. Bereits dort abgestellte Gegenstände im Sinne des vorstehenden Satzes, sind in dem genannten Zeitraum vom öffentlichen Straßenland des bezeichneten Bereichs zu entfernen. Auch im Fall einer widerrechtlichen Entfernung der zugehörigen Verkehrszeichen, wird um Beachtung der Einschränkung gebeten.

Halteverbot am 24. März und 25. März 2021

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