Kreuzberg: Auf die Fahrbahn gestellt und angefahren

Dienstag, 19. Januar 2021
Pressemeldung der Berliner Polizei

Weil er sich gestern Abend in Kreuzberg auf die Fahrbahn einer viel befahrenden Straße stellte, musste der Mann anschließend stationär im Krankenhaus aufgenommen werden.
Eine Streife der 13. Einsatzhundertschaft bemerkte zunächst gegen 20.25 Uhr im U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße in Mitte zwei Männer, die dort ohne eine Mund-Nase-Bedeckung alkoholische Getränke konsumierten. Die beiden 22-Jährigen erhielten nach der Identitätsfeststellung wegen der begangenen Verstöße gegen die aktuellen Corona-Verordnungen Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Zudem sprachen ebenfalls anwesende Mitarbeitende der Verkehrsbetriebe ein Hausverbot für die Linie U8 aus. Anschließend konnte das Duo seinen Weg fortsetzen.
Etwa eine Stunde später fiel einer der beiden Männer denselben Einsatzkräften am U-Bahnhof Kottbusser Tor erneut auf. Nunmehr wurde ihm verdeutlicht, dass er einen Hausfriedensbruch begangen habe und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Bereits während des Gesprächs wurde der junge Mann lauter und lief dann von der Mittelinsel in Richtung Wiener Straße. Trotz roter Fußgängerampel betrat er unvermittelt die Fahrbahn der Skalitzer Straße.
Ein unbekannt gebliebener Autofahrer konnte nur mit einer Gefahrenbremsung einen Zusammenstoß vermeiden. Der 22-Jährige wechselte in den nächsten Fahrstreifen und wurde hier von dem Wagen eines 21-Jährigen erfasst, prallte auf die Motorhaube und rutschte von dieser herab. Danach schlug er gegen die Fahrertür des Autos.
Die Einsatzkräfte überwältigten den Aggressor, der bei seiner Festnahme Widerstand leistete. Er klagte dann plötzlich über Übelkeit und Schmerzen und musste sich kurz darauf übergeben. Im Anschluss verlor er das Bewusstsein. Die Besatzungen eines Notarzt- und Rettungswagens stabilisierten seinen Zustand und brachten den 22-Jährigen zur stationären Behandlung in eine Klinik.
Die Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruchs dauern an.


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