Kreuzberg: Polizeieinsatz in der Großbeerenstraße

Donnerstag, 30. Mai 2019
Pressemeldung der Berliner Polizei

Anlässlich eines Hausfriedensbruchs kam es gestern Abend in Kreuzberg zu einem Polizeieinsatz. Gegen 19.30 Uhr alarmierte der Sicherheitsdienst eines Wohngebäudes in der Großbeerenstraße die Polizei und gab an, dass sich rund 15 bis 20 vermutlich unberechtigte Personen über das an der Fassade des Hauses befindliche Baugerüst in eine Wohnung im ersten Obergeschoss begeben hätten. Entsandte Einsatzkräfte stellten nach Eintreffen etwa 25 Personen vor dem Gebäude fest. Auf dem Baugerüst hielten sich weitere Personen auf. Ein Vertreter des Wohnungseigentümers erstattete zunächst eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs. Kurz darauf meldete sich ein 24-Jähriger bei den Einsatzkräften. Er teilte mit, Sprecher der Personen in der Wohnung zu sein und meldete eine Kundgebung mit dem Themenbezug Gentrifizierung an. An dieser nahmen im Laufe des Abends bis zu 150 Personen teil.

Im Verlauf des Einsatzes gab es Gespräche zwischen dem Vertreter des Eigentümers und dem Sprecher, der von einer Rechtsanwältin sowie einem Rechtsanwalt, die die im Haus befindlichen Personen vertreten, begleitet wurde. Gegen 22.40 Uhr verließen die Personen freiwillig die Wohnung.

Kurz vor 23 Uhr liefen die Kundgebungsteilnehmenden von dem Gebäude in Richtung Yorckstraße los und bildeten offenbar einen nicht angemeldeten Aufzug. Dieser wurde kurz darauf gestoppt. Aufforderungen, den Gehweg zu benutzen, kamen Teilnehmerinnen und Teilnehmer vereinzelt nach. Nach weiteren Aufforderungen entfernten sich die Personen in kleineren Gruppen. Zeitgleich erklärte der Sprecher seine Kundgebung, die vor dem Gebäude stattgefunden hatte, für beendet.

Im Tempelhofer Ufer beleidigte ein 36-Jähriger gegen 23.20 Uhr einen Polizeibeamten. Nachdem seine Personalien feststanden, durfte er gehen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet.

Es befanden sich rund 90 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Neben der Strafanzeige wegen Beleidigung, leiteten die Einsatzkräfte unter anderem Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein. Der Vertreter des Eigentümers stellte keinen Strafantrag.


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