Kreuzberg: Besetzung am Rande der gestrigen Demonstration
Pressemeldung der Berliner Polizei
Am Rande einer Demonstration unter dem Motto „Gemeinsam gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“ drangen gestern Nachmittag drei Personen gewaltsam in ein leerstehendes Geschäft in Kreuzberg ein. Weit über zehntausend Menschen hatten sich ab 11 Uhr versammelt und waren vom Alexanderplatz in Mitte bis zur Puschkinallee in Treptow gelaufen. Die Demonstration verlief weitestgehend störungsfrei. In wenigen Einzelfällen wurden Pyrotechnik abgebrannt, Vermummung angelegt und polizeifeindliche Sprechchöre skandiert. Die Demonstration wurde gegen 16.40 Uhr von der Versammlungsleiterin beendet und zeitgleich dazu aufgefordert, sich zu einer Spontanversammlung in der Wrangelstraße zu begeben.
Parallel zur Demonstration hatten Zivilkräfte der Polizei dort gegen 15.15 Uhr festgestellt, dass sich Personen gewaltsam Zugang zu einem leerstehenden Ladengeschäft verschafft hatten. Bei einer Begehung trafen die Polizisten in dem leerstehenden Geschäft zwei Frauen und einen Mann an. Alle drei Personen wurden von den Beamten in Gewahrsam genommen. Zu diesem Zeitpunkt hatten sich jedoch bereits bis zu 200 Personen vor dem Ladengeschäft versammelt und es wurde über Lautsprecher dazu aufgerufen, die drei Personen in dem leerstehenden Gebäude zu unterstützen. Daraufhin versuchten die Personen vor dem Geschäft, in Teilen äußerst aggressiv, in das Geschäft einzudringen. Um dies zu verhindern, verbarrikadierten die sechs in dem Gebäude befindlichen Zivilkräfte der Polizei Berlin den Zugang mittels Mobiliar. Die Personen vor dem Objekt ließen dennoch nicht ab und versuchten weiterhin gewaltsam in das Geschäft zu gelangen. Uniformierte Polizeikräfte, die sich zu dem Geschäft begeben wollten um den Zugang zu sichern, wurden teilweise massiv bedrängt, gestoßen, vereinzelt attackiert und mit Flaschen beworfen. Mittels Lautsprecherdurchsagen im Nahbereich wurde versucht, die polizeilichen Maßnahmen zu verdeutlichen. Dies zeigte jedoch keine Wirkung. Nur unter Anwendung körperlicher Gewalt und des Einsatzes von Reizstoff, gelang es uniformierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten letztlich, den Zugang des Geschäfts zu erreichen und ihn zu sichern. Auch hierbei wurden sie weiterhin bedrängt und angegriffen. In einem Fall versuchte ein Mann, einem Beamten die Schusswaffe zu entreißen, was abgewendet werden konnte. Er wurde festgenommen. In einem anderen Fall wurde einem Polizisten das Reizstoffsprühgerät entrissen und gegen die Polizeikräfte eingesetzt. Ein Polizeibeamter gab an, in der Menschenmenge von einem Unbekannten bedroht worden zu sein, indem dieser ihm ein Messer vor die Brust gehalten habe. Dieser und ein zweiter Beteiligter flüchteten unerkannt in die Menschenmenge. Der bedrohte Polizist stand unter Schock und trat vom Dienst ab.
Vor dem Ladengeschäft und in unmittelbarer Nähe hatten sich in der Spitze bis zu 700 Personen zusammengefunden. Erst nachdem weitere Polizeikräfte zur Unterstützung hinzukamen und der Zugang verstärkt gesichert werden konnte, trat vor dem Geschäft eine Lageberuhigung ein. Um diese Lageberuhigung noch weiter zu fördern, wurde den Anwesenden ermöglicht, ihren Protest friedlich in der Wrangelstraße Ecke Cuvrystraße fortzuführen.
Polizeikräfte einer technischen Einsatzeinheit befestigten in den Abendstunden den Zugang zu dem leerstehenden Geschäft, um ein neuerliches gewaltsames Eindringen zu verhindern.
Insgesamt wurden 14 Personen vorläufig festgenommen. Ein Festgenommener erlitt bei der Festnahme diverse Prellungen und klagte über Schmerzen und Probleme beim Gehen. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht und untersucht, nach einer Behandlung jedoch wenig später wieder entlassen. Anschließend brachten Polizeikräfte ihn in ein Polizeigewahrsam und lieferten ihn für den Polizeilichen Staatsschutz ein. Neun Polizistinnen und Polizisten erlitten Verletzungen. Von diesen traten zwei vom Dienst ab, ein Beamter wegen eines Schocks und eine Beamtin wegen eines Handbruchs.
Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leiteten insgesamt 21 Strafermittlungsverfahren ein, unter anderem wegen schweren Hausfriedensbruchs, schweren Landfriedensbruchs, Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Gefangenenbefreiung, Diebstahls und Sachbeschädigung. Die Auswertung von Videomaterial dauert an.