Am 22.06.2016 wurden durch den Hauseigentümer der Rigaer Straße 94 Maßnahmen im Gebäude vollzogen. Im Vorfeld wurde die Polizei Berlin von der Hausverwaltung gebeten, die mit der Durchführung beauftragten Personen (Arbeiter, Beauftragte) zu schützen. Die Gefahren für diese Personen hat der Hauseigentümer schriftlich dargelegt und auf seine Erfahrungen bei vorangegangenen Maßnahmen im Haus Rigaer Straße 94 gestützt. Diese Einschätzung stimmte mit der polizeilichen Lagebeurteilung überein. Der Schutz wurde daher auf der Grundlage des § 1 III ASOG Berlin gewährt. Es hat keine polizeiliche Räumung stattgefunden.
Heute hat das Landgericht Berlin ein Versäumnisurteil erlassen, da die Eigentümerseite nicht erschienen war. In diesem Zusammenhang wird auf die Pressemitteilungen des Landgerichts Berlin vom 13.07.2016 und die Pressemitteilung Nr. 82 vom heutigen Tage der Senatsverwaltung für Inneres und Sport verwiesen. Das Gericht hat nicht festgestellt, dass das Handeln der Polizei rechtswidrig war.
Welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die polizeilichen Maßnahmen haben wird, kann zurzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Die Polizei ist auf verschiedene Szenarien vorbereitet.
In diesem Zusammenhang und aufgrund zahlreicher Presseanfragen mit identischen Fragestellungen möchten wir erneut klarstellen, dass die Polizei Berlin ausschließlich zum Schutz der beauftragten Personen vor Ort tätig war und ist.