Kreuzberger Polizeiabschnitt wird probeweise mit Tasern ausgestattet
Pressemeldung der Berliner Polizei
Die Erprobung von Distanz-Elektroimpulsgeräten wird zukünftig auf den Täglichen Dienst in zwei Polizeiabschnitten ausgeweitet. Bisher waren diese Geräte ausschließlich beim Spezialeinsatzkommando (SEK) im Einsatz. Polizeikräfte auf den Dienststellen Abschnitt 32 in der Direktion 3 und Abschnitt 53 in der Direktion 5 sollen nun auch mit diesem Einsatzgerät ausgestattet werden.
Da das Distanz-Elektroimpulsgerät nach dem Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln) als Schusswaffe klassifiziert ist, kann es ausschließlich nur unter den rechtlichen Voraussetzungen wie der Einsatz einer Schusswaffe angewendet werden.
Nach Auffassung der Polizei ist der entscheidende Vorteil des Distanz-Elektroimpulsgerätes, dass Angreifer gestoppt werden können, wobei anders als bei der Dienstpistole in der Regel keine ernsthaften Verletzungen oder gar der Tod verursacht werden.
Für den dreijährigen Probelauf sollen 20 Distanz-Elektroimpulsgeräte angeschafft und an speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten ausgegeben werden. Dafür wird eine realitätsnahen Aus- und Fortbildung in den Bereichen Recht, Handhabung, Taktik und Erster Hilfe durchgeführt.
In dem erweiterten Probelauf soll unter realen Bedingungen geprüft werden, wie sich das Gerät auch außerhalb des SEK bewährt.
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