Kreuzberg: Familie leistet Widerstand gegen Vorführungsbefehle
Pressemeldung der Berliner Polizei
Mehrere Personen leisteten gestern Mittag in Kreuzberg Widerstand, als Polizisten zwei von der Staatsanwaltschaft Berlin erlassene Vorführungsbefehle wegen begangener Ordnungswidrigkeiten und in diesem Zusammenhang nicht bezahlter Geldbußen vollstrecken wollten. Gegen 12.30 Uhr suchten Beamte des Polizeiabschnitts 53 die Wohnung des betroffenen 31-Jährigen in der Eisenbahnstraße auf. Nach Klingeln öffnete zunächst der 65-jährige Vater des Gesuchten, der die Polizeibeamten, die den Grund ihres Erscheinens erläuterten, nicht in die Wohnung lassen wollte und gemeinsam mit einem weiteren in der Wohnung anwesenden Mann versuchte, ihnen die Tür vor der Nase zuzuschlagen. Die Polizisten nahmen weitere Stimmen in der Wohnung wahr, woraufhin sie das Zuschlagen der Tür verhinderten und sich Zugang zur Wohnung verschafften. In der Wohnung trafen sie auf insgesamt fünf Personen im Alter von 25 bis 65 Jahren, vier Männer und eine Frau. Den Beamten wurde von den Anwesenden Gewalt angedroht, sofern sie die Wohnung nicht verlassen würden. Der 65-Jährige drehte anschließend den Hahn einer Gasflasche auf und drohte damit, die Polizisten umzubringen. Einem Beamten gelang es, den Mann zur Seite zu stoßen und ihn daran zu hindern, den Hahn weiter zu öffnen. Daraufhin gingen ein 31-Jähriger sowie ein 25-Jähriger auf den Polizisten los und es entwickelte sich eine Rangelei. Die Lage beruhigte sich anschließend und der Gesuchte 31-Jährige gab an, die Geldbuße nun zahlen zu wollen, um der Haft zu entgehen. Beim Verlassen der Wohnung kam es erneut zu Widerstandshandlungen im Wohnungsflur, die von den Polizisten beendet wurden. Vier Beamte sowie der 25- und der 31-Jährige erlitten dabei leichte Verletzungen. Der 65-Jährige, der erheblich unter dem Eindruck des Geschehens stand, kam vorsorglich in ein Krankenhaus, eine stationäre Behandlung war jedoch nicht erforderlich. Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen wurden die Beteiligten wieder entlassen. Die verletzten Polizisten blieben im Dienst. Es wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung, Widerstands, Bedrohung und Beleidigung ermittelt.
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