Friedrichshain: Vorkaufsrecht für das Haus Holteistraße 19/19a ausgeübt

Freitag, 26. Juli 2019
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Der Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Facility Management, Florian Schmidt, informiert:

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat erneut das Vorkaufsrecht ausgeübt. Für das Wohngebäude in der Friedrichshainer Holteistraße 19/19a wurde das Vorkaufsrecht zu Gunsten der Genossenschaft „Diese EG“ beschieden. Dies betrifft 20 Wohnungen und eine Kita.
Zehn Prozent der Kosten für den Vorkauf, die bei insgesamt sechs Millionen Euro liegen, hat die Senatsverwaltung für Finanzen der Genossenschaft als Zuschuss in Aussicht gestellt. Im Gegenzug erhält der Bezirk oder das Land Belegungsrechte für WBS-berechtigte Mieter*innen. Regelungen dazu befinden sich in Abstimmung.

„Es gab intensive Gespräche zur Holteistr 19/19a. Ich bin sehr froh, dass es am Ende geklappt hat und danke allen, die daran mitgewirkt haben, in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Es zeigt sich, dass der genossenschaftliche Vorkauf an Bedeutung gewinnt, auch hinsichtlich der Gesamtstrategie der Communalisierung*. Es bleibt jedoch auch Aufgabe mit kommunalen Gesellschaften, das Vorkaufsrecht auszuüben. Die Abläufe dafür werden laufend verbessert.“, erklärt Bezirksstadtrat Florian Schmidt.

In Friedrichshain-Kreuzberg wurde das Vorkaufsrecht insgesamt in 28 Fällen ausgeübt, und damit 37 Häuser, mit 672 Wohnungen gesichert. Siebenmal wurde zugunsten von Genossenschaften ausgeübt, einmal zugunsten einer Stiftung und einmal zugunsten privater Vorkäufer*innen, 19 mal zu Gunsten von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.

Zudem gab es 29 Abwendungen für 609 Wohnungen. Zusammen mit weiteren Ankäufen durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften wurden insgesamt rund 2800 Wohnungen in kommunales oder genossenschaftliches Eigentum überführt. Das entspricht ca. 2,2 Prozent der Mietwohnungsbestände im Bezirk. Der Anteil „communal“ bewirtschafteter Wohnungen wurde somit von 25 auf 27 Prozent gesteigert. Ziel ist ein Anteil von 50 Prozent „communalen“ Wohneigentums. Aktuell prüft das Bezirksamt vier Vorkaufsfälle.

*Communalisierung leitet sich von common (engl.) = Gemeingut ab und erweitert den Begriff der Kommunalisierung mit K. Er umfasst sowohl Eigentumsübertragungen an staatliche und beispielsweise an genossenschaftliche Organisationen.


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