Klagen zurückgezogen: Vorkaufsfall Zossener Straße 48 rechtskräftig
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Das im März 2017 ausgeübte Vorkaufsrecht am Grundstück Zossener Straße 48 ist durch Rücknahme der Klagen von Käufer und Verkäufern rechtskräftig geworden. Damit geht das Haus in das Eigentum der Stiftung Nord-Süd-Brücken über. Im Gebäude befinden sich 17 Wohnungen und drei Gewerbeeinheiten. Das Haus wird in Zukunft im Erbbaurecht durch eine GmbH aus Mietergemeinschaft und Mietshäuser-Syndikat bewirtschaftet.
Baustadtrat Florian Schmidt: „Diese Konstellation hat es im Zusammenhang mit dem Vorkaufsrecht in Friedrichshain-Kreuzberg noch nicht gegeben. Wir hoffen, dass in Zukunft weitere Mietergemeinschaften diesem Beispiel folgen werden. Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgemeinschaft in Auftrag des Bezirksamtes und in Kooperation mit stadtpolitischen Initiativen ein Konzept zur Unterstützung von Hausgemeinschaften, die ihre Häuser in eine gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung zu überführen.“
Von zehn ausgeübten Vorkaufsrechten sind damit insgesamt sieben rechtskräftig.
Insgesamt hat der Bezirk bisher bei zehn Häusern das Vorkaufsrecht ausgeübt und elf Abwendungsvereinbarungen mit privaten Investoren abgeschlossen. Aktuell wird das Vorkaufsrecht für ein Haus in der Friedrichshainer Straßmannstraße geprüft.
„Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts haben wir das Haus dem aufgeheizten Immobilienmarkt entzogen, um eine Verdrängung der Wohnbevölkerung zu vermeiden. Die Mieter*innen können aufatmen. Unser Ziel ist es, die durchmischte Struktur der Wohnbevölkerung im von Gentrifizierung betroffenen Friedrichshain-Kreuzberg zu erhalten.“, erklärt Baustadtrat Florian Schmidt.