Bezirk sieht keinen Anlass, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten

Donnerstag, 9. November 2017
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Am 26.04.2017 wies das Landgericht Berlin die Ausübung des Vorkaufsrechtes an drei Grundstücken in Berlin-Schöneberg zurück. Es handelt sich um ein nicht rechtskräftiges Urteil erster Instanz. Aktuell haben verschiedene Medien das Thema erneut aufgegriffen, ohne dass ein neuer Informationsgehalt gegeben wäre. Im Unterschied zur Berichterstattung im April 2017 wird nun jedoch das Vorkaufsrecht als “wackelnd” bezeichnet und auf die intensive Vorkaufspraxis im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verwiesen. Um Verunsicherungen bei Mieter*innen, Eigentümer*innen und Kaufinteressenten vorzubeugen, nimmt das Bezirksamt hierzu Stellung.

Aus Sicht des Landes Berlin sprechen gute Gründe dafür, dass die Rechtsauffassung des Landgerichts unzutreffend ist, weshalb das Land Berlin Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Diese Sichtweise teilt auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.

Das Gericht vertritt hierbei die Auffassung, dass nach § 26 Baugesetzbuch kein Vorkaufsrecht besteht, wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und entsprechend dessen Zielen und Zwecken bebaut ist und genutzt wird. Der Bezirk geht davon aus, dass es hierauf nicht ankommen kann, wenn der Bebauungsplan überhaupt keine Aussagen zu sozialen Erhaltungszielen trifft.

Baustadtrat Florian Schmidt erklärt: “In West-Berlin wurde in der Nachkriegszeit flächendecken ein Baunutzungsplan eingeführt, der formmaljuristisch auch als B-Plan betrachtet wird. Tatsächlich handelt es sich um einen vorbereitender Bauleitplan (vgl: https://www.berlin.de/gutachterausschuss/service/glossar/artikel.156350.php). Sollte sich die Auffassung durchsetzen, dass somit in ganz West Berlin das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten ausgeschlossen ist, wäre dies ein politischer Skandal von enormer Tragweite, der eine gespaltene Stadt zurücklassen würde. Eine gesetzliche Neuregelung auf Landes- und Bundesebene wäre die Folge. Das Instrument des Vorkaufsrechts könnte hierdurch allenfalls zeitweise in West-Berlin ausgesetzt werden. Ich rechne jedoch nicht damit, dass es so weit kommt. Aber der Kampf um eine bezahlbare Mieterstadt hat viele Hürden zu nehmen und würde auch diese nehmen. Mit einem klärenden Urteil rechne ich nicht vor Mitte 2018, eine weitere Berufungsinstanz ist nicht ausgeschlossen.”

Vor diesem Hintergrund sieht der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im Einklang mit dem Berliner Senat keinen Anlass, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten.


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