Kreuzberg: Vorkaufsrecht für weiteres Haus ausgeübt
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Nach intensiven Abstimmungen in den letzten Tagen mit der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) und den Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung ist es gelungen das Vorkaufsrecht mit Unterstützung des Senats reibungslos auszuüben. Das Objekt liegt in der Falckensteinstraße 33. im Ortsteil Kreuzberg.
Bezirksstadtrat Florian Schmidt (Bündnis 90/ Die Grünen) erläutert: „Unser Ziel ist es, dass die Bevölkerung im von Gentrifizierung betroffenen Friedrichshain-Kreuzberg bleiben kann. Unser städtebauliches Ziel: die Struktur der Wohnbevölkerung muss erhalten werden, damit die gewachsene bauliche und soziale Infrastruktur und die Bedarfe der Anwohner*innen zusammen passen. Unser Bezirk nutzt deshalb rechtliche Mittel, um der Verdrängung entgegenzuwirken.”
Der Fall Falkensteinstr. 33 veranschaulicht, wie wichtig die Zusammenarbeit mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist, um der grassierenden Spekulation mit Wohnraum entgegenzutreten. Florian Schmidt dazu: “Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben eine zentrale Rolle im Neubau aber jetzt auch beim Vorkaufsrecht. Aktuell prüfen wir insgesamt 8 Vorkaufsfälle und sind zuversichtlich, weiter Vorkäufe ausüben zu können. Aber auch Abwendungsvereinbarungen sind ein guter Schutz für die Menschen. Wenn Verkäufer und Käufer keine spekulativen Preise vereinbaren, dann ist es auch für neue Eigentümer kein Problem eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen. Wir hoffen auf eine Mäßigung des Verkaufsgeschehens. Gerade für Verkäufer muss klar sein, dass überhöhte Kaufpreise zum Vorkaufsrecht ohne Abwendung führen und oft zu langjährigen Gerichtsprozessen, wenn der Käufer Widerspruch einlegt. In diesem Fall steht der Verkäufer mit leeren Händen da.
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