RAW: Statement von Stadtrat Hans Panhoff zur „Neuen Heimat“
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
In der Halle 13 auf dem im Stadtteil Friedrichshain gelegenen RAW-Gelände finden seit November 2014 ohne Genehmigung temporäre gastronomische Veranstaltungen, Events und gelegentliche Musikveranstaltungen mit einer großen Zahl von Besucherinnen und Besuchern statt.
Um eine Duldung der vorgezogenen Nutzung der Halle für diese Zwecke zu ermöglichen, wurde ein Brandschutzprüf-Gutachten erstellt, welches bis zum 7.8.2015 gültig war. Dieses bezieht sich ausschließlich auf die Halle 13. Das heißt, dass benachbarte Gebäude oder Freiflächen um die Halle herum ausdrücklich nicht für Veranstaltungen genutzt werden durften, da der Brandschutz und damit die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher nicht mehr gewährleistet gewesen wären.
Leider haben die Betreiber der Halle in der Vergangenheit zweifelsfrei gegen diese Auflagen verstoßen. Des Weiteren wurden auch Baumaßnahmen, die laut Gutachten für die Sicherheit notwendig gewesen wären, nicht termingerecht erfüllt. Die Bauaufsicht des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg hat deshalb die Schließung der Halle angekündigt. Die Betreiber legten ein erneutes Brandschutzprüfgutachten mit Datum vom 11.8.2015 vor, welches eine weitere Nutzung unter strenger Einhaltung der Auflagen bis zum 7.11.2015 ermöglichen könnte um Aufschub zu erhalten. Dabei kommen Brandschutzwachen zum Einsatz, um den fehlenden baulichen Brandschutz zu kompensieren.
Stadtrat Hans Panhoff: „Nach einem Treffen mit den Eignern des Areals, auf dem sich die Halle befindet, sowie einer Reihe weiterer Teilnehmerinnen und Teilnehmer habe ich alle gehörten Argumente nochmals einer Prüfung unterzogen. Nach Rücksprache mit der Bauaufsicht kann ich nun mitteilen, dass für den Betrieb der Halle 13 unter Berücksichtigung aller im Brandschutz-Gutachten erwähnten Punkte von meiner Behörde bis zum 7. November 2015 letztmalig eine weitere Duldung in Aussicht gestellt werden kann. Voraussetzung dafür ist aber, dass absolut alle im Brandschutzprüf-Gutachten aufgezählten Punkte für den Betrieb hundertprozentig und jederzeit erfüllt werden. Dazu gehört weiterhin auch, dass unverzüglich die bisher nicht erfolgten Bauarbeiten in Angriff genommen werden, die für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher absolut notwendig sind, die Duldung erlischt sofort, z.B. wenn wieder Veranstaltungen im Außenbereich der Hallen stattfinden.“
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