Friedrichshain: Störender Geldautomat in der Müggelstraße

Dienstag, 25. August 2020
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Zu dem rbb-Abendschau-Bericht vom 21.8.2020 über den Geldautomaten, der in der Müggelstraße 22 in Friedrichshain teilweise den Hauseingang versperrt, erklärt Stadtrat Florian Schmidt:

„Meiner Meinung nach sollten Hauseigentümer keine 1000 Euro im Monat dazuverdienen, indem sie ihren Mietern den Hauseingang mit solchen Automaten verstellen. Das ist zuallererst auch eine Frage des Umgangs miteinander.

Verhindert werden kann dies allerdings nur, wenn bauordnungsrechtliche oder andere öffentlich-rechtlichen Vorschriften bzw. Brandschutzbestimmungen verletzt werden. Für Türen schreibt die gültige Bauordnung Berlin auch für barrierefreies Bauen (§ 50 BauO Bln) grundsätzlich ein Mindestmaß von 0,9 Meter vor. In städtebaulichen Erhaltungsgebieten besteht prinzipiell eine Handhabe gegen Aufbauten, welche die städtebauliche Eigenart beeinträchtigen. Die Müggelstraße 22 befindet sich jedoch nicht in einem solchen Erhaltungsgebiet. Es besteht auch kein Denkmalschutz.

Die Bauaufsicht Friedrichshain-Kreuzberg ist in diesem konkreten Fall nach dem Hinweis der Mieter*innen und Gesprächen mit diesen schon seit dem 18.8. im Gespräch mit der Feuerwehr, was die Breite des verbleibenden Rettungswegs angeht. Die Bauaufsicht hat vor Ort Messungen vorgenommen und die Messergebnisse der Feuerwehr am 20.8. übermittelt. Die Feuerwehr ist mit Stellungnahme vom 24.8. zu dem Schluss gekommen, dass der Automat den 1. Rettungsweg entgegen dem genehmigten Bestand beeinträchtigt und eine unerlaubte Brandlast darstellt. Darum konnte heute ein Anhörungsschreiben an den Eigentümer versendet werden. Dem Eigentümer wurde eine Frist von einer Woche gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist und genauer Prüfung der Rechtslage wird die Bauaufsicht weitere Schritte einleiten, die gegebenenfalls auch eine Beseitigungsanordnung beinhalten können.

Ich beabsichtige diesen Vorgang zum Anlass zu nehmen, um das Thema „Aufstellung von Geldautomaten in Hauseingängen“ demnächst mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu besprechen. Da es immer wieder Aufstellungen gibt, die Mieter*innen beeinträchtigen, aber nach gültiger Bauordnung nicht versagt werden können, erscheint eine gesetzliche Neuregelung sinnvoll. Den Bezirken sollte das rechtliche Instrumentarium in die Hand gegeben werden, gegen diese zunehmend um sich greifende Praxis grundsätzlich regulierend einzugreifen.“


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