Dokumentation zur Ausübung des Vorkaufrechts in sozialen Erhaltungsgebieten

Mittwoch, 22. März 2017
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Im Dezember 2016 fand eine Fachtagung zur „Ausübung des Vorkaufrechts in sozialen Erhaltungsgebieten“ statt. Ausrichter war das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, das eine Vorreiterrolle bei der Ausübung von Vorkaufsrechten und dem Abschluss von Abwendungsvereinbarungen im Land Berlin hat. Nun ist die Dokumentation zu dieser Tagung vom Bezirksamt fertig und ab sofort auf der Homepage unter folgendem Link abrufbar:

http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/...

Mit der Veröffentlichung der Dokumentation führt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg den Wissenstransfer zu anderen Bezirken und Senat fort und macht die Grundlagen der Ausübung des bezirklichen Vorkaufrechts transparent.

Beim Bezirksamt sind seit Bezirksamtsbeschluss Ende September 2016 insgesamt 42 Anträge auf Erteilung eines Negativzeugnisses in sozialen Erhaltungsgebieten eingegangen. Bei gut einem Drittel der Anträge ist eine Prüfung des Vorkaufsrechtes erfolgt. Insgesamt dreimal wurde Vorkaufsrecht ausgeübt, viermal konnte eine Abwendung des Vorkaufsrechtes mit dem Eigentümer erzielt werden. Zuletzt wurde, in Kooperation mit einer Stiftung, das Vorkaufsrecht für die Zossener Straße 48 ausgeübt.

Bezirksstadtrat Florian Schmidt (Bündnis 90/ Die Grünen) erläutert: „Unser Ziel ist es, dass die Bevölkerung im von Gentrifizierung betroffenen Friedrichshain-Kreuzberg bleiben kann. Unser städtebauliches Ziel: die Struktur der Wohnbevölkerung muss erhalten werden, damit die gewachsene bauliche und soziale Infrastruktur und die Bedarfe der Anwohner*innen zusammen passen.
Unser Bezirk will und muss deshalb alle rechtlichen Mittel nutzen, um der Verdrängung der Bevölkerung entgegenzuwirken. Deshalb ist mir die Ausübung des Vorkaufsrechts so wichtig. Ich habe bei meinem Amtsantritt von meinem Vorgänger Hans Panhoff ein Arbeitsgebiet übernommen, das von ihm und einer sehr engagierten Verwaltung bestens vorbereitet und erprobt war. Jetzt kommt es darauf an, die Rahmenbedingungen zu verbessern, die eingehenden Kaufverträge systematisch zu prüfen und da, wo es rechtlich möglich ist, das Vorkaufsrecht auszuüben. Und das landesweit!“

Ein Fall veranschaulicht, wie wichtig das Instrument des Vorkaufsrechts ist, um der grassierenden Spekulation mit Wohnraum entgegenzutreten. Florian Schmidt berichtet dazu:
„Erst kürzlich war ein Käufer eines Grundstücks in Kreuzberg in der Sprechstunde des Teams Erhaltungsgebiete. Er hatte ein Anhörungsschreiben vom Fachbereich Stadtplanung erhalten, in dem er sich zu der beabsichtigten Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk äußern sollte. Die Diskussion ging hin und her, bis meine Verwaltung ihn damit konfrontierte, dass er schon einen neuen Vertrag zum Weiterverkauf abgeschlossen hatte, bei dem er zusätzlich 800.000,- € auf seinen Kaufpreis aufgeschlagen hatte.
Das wäre doch ein wunderbares Geschäft gewesen, oder? Innerhalb von 3 Monaten einen Gewinn von 800.000 € machen? Spekulation in Reinform.“.


Dokumentation zur Ausübung des Vorkaufrechts in sozialen Erhaltungsgebieten (pdf)


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