Bodenschutz-Gutachten: Keine Schadstoff-Belastung auf Spielplätzen in Friedrichshain-Kreuzberg

Freitag, 20. November 2015
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Hans Panhoff, Stadtrat für Planen, Bauen und Umwelt im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, teilt mit: Im Zusammenhang mit einer schriftlichen Anfrage zu Umweltgiften auf Berliner Spielplätzen hat das Umweltamt des Bezirks 9 Spielflächen an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gemeldet, die als Altlastverdachtsflächen oder Altlasten im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin erfasst sind.

Zwei dieser Spielplätze, insbesondere die Sandbereiche, wurden nun nochmals einer bodenschutzrechtlichen Untersuchung und Bewertung unterzogen. Diese befinden sich an der Auerstraße 10 und am Mehringdamm 116 (Wilhelmshöhe). Die ermittelten Schadstoffkonzentrationen lagen deutlich unter den bodenschutzrechtlichen Vorsorgewerten. Bei den Polyzyklischen Aromatischen Kohlewasserstoffen (PAK, können zum Teil Krebs auslösen oder zu Reizungen und Entzündungen führen, besonders Kinder nehmen sie etwa über Haut und Lunge auf) lagen die Gehalte sogar unterhalb der Bestimmungsgrenzen des Analyseverfahrens.

Bezirksstadtrat Panhoff: „Ich freue mich sehr, dass die Eltern in unserem Bezirk ohne Sorge mit ihren Kinder unsere Spielplätze besuchen können. Die Kolleginnen und Kollegen des Umweltamtes haben die entsprechenden Flächen mit der gebotenen Sorgfalt geprüft. Ein Bodenzustandsbericht für die Spielplätze in Friedrichshain-Kreuzberg ist aus unserer Sicht nach intensiver Analyse der Untersuchungsergebnisse nicht erforderlich.“

Bereits Mitte der 90er Jahre wurden alle Spielplatzflächen im Land Berlin einer bodenschutzrechtlichen Untersuchung unterzogen. Besonderes Augenmerk lag dabei auf die Schadstoffbelastung in der oberen Bodenschicht. Wurden erhöhte Schadstoffwerte festgestellt, erfolgte ein Austausch des belasteten Erdreichs.

Außerdem wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Spielplätze umgestaltet. In diesem Zusammenhang wurden ebenfalls noch einmal die bodenschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt. Der Sand auf den Spielplätzen wird regelmäßig durch das Grünflächenamt gereinigt und nach Bedarf ausgetauscht.


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