Informationen zur Anmeldung von Ferienwohnungen in Friedrichshain-Kreuzberg
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Am 1. Mai 2014 ist in Berlin die „Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwVbVO)“ in Kraft getreten. Demzufolge stellt auch die Vermietung als Ferienwohnung oder Fremdenbeherbergung eine Zweckentfremdung von Wohnraum dar.
Es liegt keine Zweckentfremdung vor, wenn Wohnraum bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens Verordnung - also vor dem 1. Mai 2014 - als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung genutzt wurde. Um in diesen Fällen einen vorübergehenden Bestandsschutz zu erhalten, ist dem zuständigen Bezirksamt die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung- also bis spätestens zum 31. Juli 2014- anzuzeigen.
Dies kann mit Hilfe eines Formulars (http://www.berlin.de/ba-
per Post für Ferienwohnungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg an das dortige Wohnungsamt oder per E- Mail (Scan des Formulars mit Unterschrift an wohnungsamt@ba-fk.berlin.de) erfolgen. Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sind Auskünfte hinsichtlich des Zweckentfremdungsverbots von Wohnraum unter der Telefonnummer (030) 90298- 2892 erhältlich.
Die beschriebene Ausnahmeregelung gilt jedoch nur für eine Dauer von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung.
Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin liegen derzeit ca. 60 derartige Anzeigen vor.