Friedrichshain hat ein neues Milieuschutzgebiet

Donnerstag, 16. Januar 2014
Pressemitteilung von: Grüne Friedrichshain-Kreuzberg

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ist der Antrag, den die Grüne Fraktion gemeinsam mit anderen Fraktionen eingebracht hat, nun umgesetzt: Mit sofortiger Wirkung dürfen im Wohngebiet rund um die Petersburger Straße keine Luxussanierungen mehr vorgenommen werden. So werden beispielsweise die Zusammenlegung kleinerer Wohnungen oder der Anbau eines zweiten Balkons nicht mehr genehmigt. Ebenso sind die Umnutzung von Wohn- in Gewerberaum und die Zweckentfremdung von Wohnraum untersagt.

„Wir haben auf Bezirksebene nicht allzu viele Instrumente im Kampf gegen Verdrängung durch hohe Mieten“, sagt Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne). „In Milieuschutzgebieten können wir verhindern, dass Mieten durch bauliche Aufwertung ins Unermessliche steigen – und so alteingesessene Anwohnerinnen und Anwohner aus ihren Heimat-Kiezen verdrängt werden.“ Allerdings müssten auch Land und Bund die Bezirke stärker im Kampf gegen steigende Mieten unterstützen. So könnten in Berliner Milieuschutzgebieten lediglich Luxusmodernisierungen verhindert werden. Theoretisch könne dort aber auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gestoppt werden – einem der größten Verdrängungsfaktoren. Das Land Berlin müsse dazu eine sogenannte Umwandlungsverordnung erlassen. Das fordert die BVV Friedrichshain-Kreuzberg, aber auch Einwohner- und Mieter-Initiativen, schon lange.

„Wir freuen uns, dass unser Bezirk nun das zehnte Milieuschutzgebiet ausgewiesen hat - und damit auch den Bürgerwillen umsetzt. Anwohnerinnen und Anwohner hatten Unterschriften für einen entsprechenden Einwohnerantrag gesammelt. Weil wir das politische Anliegen teilen, haben wir den Einwohnerantrag in einen parlamentarischen Antrag verwandelt“, sagt Susanne Hellmuth (Grüne), Mitglied des Fraktionsvorstands. Mit der Übernahme des Antrags hätte ihre Fraktion die Umsetzung beschleunigt und die bestehenden Instrumente des Bezirks im Sinne der Anwohner konsequent genutzt.

Der vollständige Antrag kann hier nachgelesen werden, weitere Informationen zur Milieuschutzverordnung hier.


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