Bezirksamt stoppt erstmals Vermieterin einer Ferienwohnung im Milieuschutz-Gebiet
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abteilung Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien, hat einer Wohnungseigentümerin Ende April untersagt, ihre Wohnung in der Riemannstraße weiter als Ferienwohnung zu vermieten. Grundlage für die Entscheidung waren die Prüfkriterien für die Erhaltungsverordnung in den Erhaltungsgebieten des Bezirks gemäß §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (Milieuschutz).
Die Eigentümerin, die außerhalb Berlins lebt, vermietet seit 2009 eine 1,5 Zimmer-Wohnung (46 Quadratmeter) in der Riemannstraße (Gebiet Bergmannstraße-Nord). Mitte März stellte sie beim Bezirksamt den Antrag, dies auch weiterhin tun zu dürfen. Dieses Anliegen wurde ihr versagt.
In der Begründung des Bezirksamtes heißt es sinngemäß, dass das gewerbliche Überlassen von Wohnraum mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen – wie im Fall einer Ferienwohnung – eine Nutzungsänderung im Sinne des Erhaltungsrechts darstellt. Das ist mit den Zielen des Milieuschutzes nicht vereinbar.
Bezirksstadtrat Hans Panhoff (Bündnis 90/Grüne): „Es ist unser gemeinsames Ziel, bezahlbaren Wohnraum für die Menschen in Berlin zu gewährleisten, weil wir eine gute soziale Mischung in den Wohngebieten erhalten wollen. Diese Mischung ist gefährdet, wenn immer mehr Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden.“
Gegen den Bescheid des Bezirksamtes legte die Eigentümerin der Ferienwohnung Widerspruch ein, dem Widerspruch konnte nicht abgeholfen werden – die Behörde bleibt bei ihrer Auffassung.
Die Regelungen der sozialen Erhaltungsverordnung existieren parallel zu der neuen Zweckentfremdungsverbotsverord