In Friedrichshain-Kreuzberg werden keine Feste wegen ihres religiösen Charakters untersagt

Dienstag, 3. September 2013
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

In Friedrichshain-Kreuzberg wurden und werden keine Feste wegen ihres religiösen Charakters untersagt oder benachteiligt.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat entgegen verschiedener anders lautender Berichterstattungen nicht entschieden, Veranstaltungen mit religiösem Hintergrund auf öffentlichen Flächen zu versagen.

Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann hat den Sachverhalt auch wegen verschiedener Berichte in regionalen und überregionalen Medien in den vergangenen Tagen und aufgrund von besorgten Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern geprüft.

In den letzten Jahren gab es nach Auskunft der zuständigen Abteilung keine Ablehnungen von Anträgen auf Sondernutzung im öffentlichen Straßenland mit der Begründung, Feste oder Veranstaltungen dürften wegen ihres religiösen Charakters nicht genehmigt werden. Auch haben im Bezirk in den letzten Jahren zahlreiche Weihnachtsmärkte stattgefunden.

Offenbar hat die zuständige Abteilung allerdings in einzelnen Fällen bei entsprechenden Anfragen von Institutionen – u. a. eines Quartiersmanagements – irrtümlich auf eine Entscheidung des Bezirksamtes in einem Einzelfall aus dem Sommer 2007 verwiesen und mitgeteilt, Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften und religiöse Feste können nicht genehmigt werden.

Das entspricht weder der Beschlusslage im Bezirksamt, noch wäre eine solche Handhabung rechtmäßig.

Bei der Entscheidung vor 6 Jahren ging es um einen sehr kurzfristig eingegangenen Antrag auf Sondernutzung im Straßenland für das mehrtägige Aufstellen eines Zeltes für mehrere hundert Menschen. Diesen Antrag hatte das Bezirksamt nach Abwägung damals nicht unterstützen können.

Gegenüber der zuständigen Abteilung hat die Bezirksbürgermeisterin klargestellt, dass ein religiöser Hintergrund selbstverständlich keine Entscheidungsgrundlage bei entsprechenden Anträgen sein kann. Vielmehr sind alle prüffähigen Anträge auf Sondernutzung öffentlicher Flächen im Rahmen der Regelungen z. B. des Berliner Straßengesetzes gleichberechtigt zu prüfen.

Bei Entscheidungen über die Realisierbarkeit spielen ausschließlich objektive Kriterien (Verkehr, Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner, Sicherheit der Veranstaltung etc.) eine Rolle. Nicht jede gewünschte Veranstaltung kann daher in dem hoch frequentierten Innenstadtbereich zu jedem Zeitpunkt genehmigt werden.

Religiöse Orientierung der Anstragstellerinnen und Antragsteller oder die Ausrichtung der Veranstaltung sind bei dieser Prüfung aber kein Kriterium.

Vielmehr ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stolz auf die Vielfalt der Religionen und Glaubensrichtungen. Das Bezirksamt schätzt unter anderem die durch Einzelne oder Gemeinschaften vielfach ehrenamtlich geleistete Arbeit, das Engagement in den Bezirksregionen und den Beitrag für das Zusammenleben im Bezirk außerordentlich.

Insoweit bedauert Monika Herrmann es ausdrücklich, wenn durch ein solches Missverständnis Gefühle von Menschen verletzt worden sind.


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