Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg: Wohnung in der Lausitzer Straße geräumt
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Pressemitteilung von: Justiz Berlin
Die Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hat heute früh mit polizeilicher Unterstützung eine Mietwohnung in der Lausitzer Straße geräumt und die leere Wohnung dem Vermieter übergeben.
Vorangegangen war eine rechtliche Auseinandersetzung über eine Mieterhöhung aus dem Jahre 2007. Amtsgericht und Landgericht hatten die Mieter nach Beweisaufnahme verurteilt, dem Mieterhöhungsverlangen zuzustimmen und waren – sachverständig beraten – zu dem Ergebnis gelangt, die erhöhte Miete läge unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Behauptung der Mieter, es habe Absprachen über einen Verzicht auf Mieterhöhungen mit dem vorhergehenden Vermieter gegeben, haben beide Gerichte nach Anhörung von Zeugen nicht als erwiesen angesehen. Nachdem die Mieter nach Zurückweisung ihrer Berufung zunächst die erhöhte Miete weiterhin nicht zahlten, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht wegen der Mietrückstände und erhob eine Zahlungs- und Räumungsklage. Nach Klageerhebung glichen die Mieter die Rückstände aus. Mit der Räumungsklage war der Vermieter in zwei Instanzen erfolgreich. Im den Gründen des Berufungsurteils heißt es u.a.: „Es ist eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung, wenn die Beklagten nach einem mehrjährigen Streit über eine Mieterhöhung die aus der Mieterhöhung resultierenden Rückstände nach der rechtkräftigen Verurteilung nicht ausgleichen“. Weder anderweitige finanzielle Verpflichtungen noch familiäre Umstände seien ausreichend, um eine weitere dreimonatige Zahlungsverzögerung zu rechtfertigen.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 15. August 2012 den Antrag der Mieter zurückgewiesen, die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsurteil einzustellen.