Urteile zur Räumungsvollstreckung in der Lausitzer Straße

Freitag, 26. Oktober 2012
Pressemitteilung von:

Pressemitteilung von: Präsidentin des Kammergerichts

Am vergangenen Montag hat eine Menschenmenge die Gerichtsvollzieherin daran gehindert, eine Wohnung in der Lausitzer Straße im Wege der Zwangsvollstreckung zu räumen. Dies hat ein erhebliches Echo in den Medien gefunden. Grundlage der Räumungsvollstreckung ist ein Urteil des Amtsgerichts Tempelhof Kreuzberg vom 30. August 2011. Das Landgericht Berlin hat dieses Urteil in einem Berufungsverfahren am 18. Juni 2012 bestätigt und die Revision gegen sein Berufungsurteil nicht zugelassen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 15. August 2012 ausgeführt, die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg.

Die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts sind nunmehr auf der Webseite des Kammergerichts im Pressebereich im Volltext verfügbar.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht auf der dortigen Website zur Verfügung.

Aus den Entscheidungsgründen ist erkennbar, welche rechtlichen Voraussetzungen die Gerichte zu prüfen hatten und welche Gesichtspunkte sie bei ihren Entscheidungen berücksichtigt haben.

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 30. August 2011 (6 C 23/11)

Landgericht Berlin, Urteil vom 18. Juni 2012 (67 S 466/11)

Landgericht Berlin, Berichtigungsbeschluss vom 13. August 2012 (67 S 466/11)

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. August 2012 (VIII ZR 238/12)

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