Sondernutzungsgenehmigung für Sportangebote in Grünanlagen
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Das Straßen- und Grünflächenamt in Friedrichshain-Kreuzberg hat für das Sommerhalbjahr 2022 ein standardisiertes Verfahren für Sondernutzungsgenehmigungen für Sportangebote in öffentlichen Grünanlagen eingeführt. Es werden künftig alle Sportanbieter mit Angeboten in Parks in unserem Bezirk gleichbehandelt und müssen für die notwendige Sondernutzung öffentlicher Flächen eine entsprechende Gebühr zahlen. Damit werden kommerziell organisierte Sportaktivitäten im Park künftig nicht mehr pauschal abgelehnt.
Bei der der Vergabe der Nutzungszeiten gilt das Windhundprinzip. Für alle Grünanlagen gibt es sachlich orientierte Kapazitätsobergrenzen. Entscheidend ist hierbei, dass andere Nutzer*innen im Park durch die Sport-Angebote nicht übermäßig gestört werden sollen.
Anträge auf Sondernutzung können per E-Mail an sngruen@ba-fk.berlin.de gestellt werden.