Parkgebühren: Ausnahmegenehmigungen für Wechselschichtarbeitende

Montag, 29. August 2022
Pressemitteilung von: Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport

Senatsverwaltungen für Mobilität und für Inneres verständigen sich auf verbesserte Regelungen für Beschäftigte mit besonders ungünstigen Arbeitszeiten im Schichtdienst

Für die Parkraumnutzung von Menschen mit besonders ungünstigen Arbeitszeiten haben sich die Senatsverwaltungen für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sowie für Inneres, Digitalisierung und Sport jetzt auf Eckpunkte für einen neuen Leitfaden verständigt. Mit dem Leitfaden können den Bezirken in Kürze Handlungsempfehlungen für vereinfachte Ausnahmegenehmigungen von der Parkscheinpflicht etwa für Wechselschichtarbeitende an die Hand gegeben werden. Die Eckpunkte sind in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirk Mitte nach intensiven Gesprächen mit betroffenen Institutionen und Behörden entwickelt worden. Sie werden zeitnah mit den anderen Bezirken abgestimmt.

„Menschen, die für uns alle zu ungünstigen Zeiten ihren Dienst antreten müssen, sollen nicht noch zusätzlich belastet werden. Das ist mir wichtig. Deshalb freue ich mich, dass wir dafür gemeinsam ein klares Verfahren gefunden haben”, so Innensenatorin Iris Spranger.

Bettina Jarasch, Senatorin für Mobilität: „Ich danke allen Beteiligten für die konstruktiven Diskussionen der vergangenen Wochen. Wir können nun, wie im Senat verabredet, Verbesserungen der Verkehrslage mit mehr Parkraumbewirtschaftung bewirken – und zugleich den betroffenen Beschäftigten deutlich erweiterte Ausnahmeregeln anbieten. Ich erwarte allerdings auch, dass Behörden, Institutionen und Unternehmen mit mehr betrieblichen Angeboten ihren Beitrag für eine Verkehrswende auf Berlins Straßen leisten.“

Ziel des neuen Leitfadens ist es, denjenigen ein Parken ohne Parkschein zu ermöglichen, die zu wechselnden Schichten und zu besonders ungünstigen Zeiten zu ihrer Arbeitsstätte kommen. Dafür gab es auch bisher schon Ausnahmeregelungen, die jetzt aber erweitert und vereinfacht werden. Im Zuge der vom Senat geplanten Anhebung der Parkgebühren in Berlin hatten insbesondere Krankenhausbetreiber für ihre Pflegekräfte sowie die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport für die Beschäftigten bei Polizei, Feuerwehr und Ordnungsämtern auf vereinfachte Ausnahmegenehmigungen gedrungen.

Diese sollen nun wie folgt im neuen Leitfaden geregelt werden: Künftig wird ein Beginn der Arbeitszeit bis einschließlich 6 Uhr morgens als Voraussetzung für eine Ausnahme von der Parkscheinpflicht anerkannt (bisher: „deutlich vor“ 6 Uhr). Im Verfahren erleichtert wird die Ausnahmegenehmigung dabei für Beschäftigte von Dienst- bzw. Arbeitsstellen mit ständigen, ungeplanten Wechseln von Arbeitsbeginn und -ende in den Nachtstunden: Hier genügt künftig ein vom Arbeitgeber ausgestellter pauschaler Hinweis darauf, um die Bearbeitung einzelner Anträge deutlich vereinfachen. Relevant ist dies unter anderem für Dienststellen der Polizei mit lageabhängigen Arbeitszeiten.

Der Bezirk Mitte – mit seinen zahlreichen Krankenhäusern – war direkt an den aktuellen Absprachen beteiligt. Mit den anderen Bezirken wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz kurzfristig eine Verständigung über den neuen Leitfaden herstellen. Er wird dann als Arbeitshilfe landesweit den Bezirken zur Verfügung gestellt – und veröffentlicht.


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