Informationen zu Befugnissen der Außendienste des Ordnungsamtes

Montag, 9. Mai 2022
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Bei der alltäglichen Arbeit der Außendienste des Ordnungsamtes Friedrichshain-Kreuzberg werden die uniformierten und teilweise auch in Zivilkleidung auftretenden, sich gegenüber Bürger*innen jedoch stets ausweisenden Mitarbeitenden immer wieder mit Zweifeln konfrontiert, ob sie über die Befugnisse verfügen, derer sie sich bedienen, um Feststellungen zu treffen und ggf. Anzeigen zu fertigen bzw. um Verstöße im öffentlichen Raum zu ahnden oder auch, um gefahrenabwehrende Sofortmaßnahmen zu treffen.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg möchte daher darauf hinweisen, dass die Kontrollkräfte in der Parkraumüberwachung (erkennbar an entsprechenden Aufdrucken auf der Dienstkleidung) zwecks Ahndung von Verstößen – etwa bei fehlenden Parkscheinen – hierzu erforderliche Daten erheben, speichern und verarbeiten dürfen. Der Verkehrsüberwachungsdienst darf darüber hinaus Personalien feststellen und auch Personen sowie Sachen durchsuchen und Gegenstände sicherstellen sowie Platzverweise aussprechen. Die Mitarbeitenden des Allgemeinen Ordnungsdienstes schließlich (Uniformen lediglich mit dem Aufdruck „Ordnungsamt“) verfügt ebenfalls über diese Befugnisse. Zusätzlich dürfen die Mitarbeitenden Arbeits- und Geschäftsräume betreten.

Im Verkehrsüberwachungsdienst sind Mitarbeitende mit Reizgas ausgestattet, im Allgemeinen Ordnungsdienst zusätzlich mit Schlagstöcken. Beides darf selbstverständlich nur zur Notwehr bzw. Nothilfe verwendet werden. Allerdings darf der Allgemeine Ordnungsdienst, soweit erforderlich, auch unmittelbaren Zwang durch körperliche Gewalt auch gegen Personen ausüben.

Immer wieder wird auch angezweifelt, dass Dienstfahrzeuge des Ordnungsamtes im Haltverbot abgestellt werden dürfen. Demgegenüber wird darauf hingewiesen, dass im Einsatz befindliche Mitarbeitende ihr Dienstfahrzeug in Ausübung entsprechender Sonderrechte gemäß der Straßenverkehrsordnung – analog zur Polizei – dann für die Dauer des entsprechenden Einsatzes im Haltverbot abgestellt werden dürfen, wenn reguläre Parkplätze nicht zur Verfügung stehen.

Es wird darum gebeten, das Ordnungsamt bei seiner täglichen Arbeit zu unterstützen.


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