Außenflächen für Gewerbetreibende, Einzelhandel und soziale Projekte

Donnerstag, 14. Mai 2020
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Im Zuge der Lockerungen der Covid-19-Eindämmungsverordnung am 15. Mai 2020 können Restaurants wieder Tischbedienung durchführen, müssen dabei aber einen 1,50 m Abstand gewährleisten.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg bietet in dieser Situation Gewerbetreibenden, Einzelhandel und sozialen Projekten an, Tische, Stühle und Auslagen temporär auf das Straßenland zu verlagern. Hierzu startet am Donnerstag, 14.05.20 um 11:00 Uhr ein Online-Verfahren zur Bedarfsmeldung. Bis zum Sonntag, 17.05.20 18:00 Uhr können unter https://fixmyberlin.de/friedrichshain-kreuzberg/terrassen Platzbedarfe im ruhenden Parkraum oder auch auf der Fahrbahn angemeldet werden.
Zeitlich werden dabei zunächst Freitag, Samstag, Sonntag, jeweils von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Flächen als zusätzliche Außenflächen temporär angeboten.

Nach ca. einwöchiger Prüfung der Bedarfsanmeldungen wird das Bezirksamt entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen treffen. Die Genehmigungen werden mit Blick auf die Eindämmungsmaßnahmen befristet und bis auf weiteres gebührenfrei ausgesprochen. Das Stellen von Tischen, Stühlen und Auslagen auf der Fahrbahn wird nur möglich sein, wenn im entsprechenden Straßenabschnitt mehrere Gewerbetreibende und Projekte Bedarf angemeldet haben, so dass die temporäre Sperrung der Straße von Freitagmittag bis Sonntagabend für den motorisierten Individualverkehr gerechtfertigt werden kann. Alternativ ist in weniger befahrenen Straßen das Stellen auf dem Parkstreifen möglich.

Grund für die Maßnahme ist die notwenige Aufrechterhaltung des 1,50m-Abstandsgebotes, welches zu einer absehbaren Reduzierung von Flächen im Innen- und Außenbereich gegenüber den Verhältnissen vor der Pandemie führt. Insbesondere für die unter den Beschränkungen der Pandemie existenziell bedrohten Betriebe steigt der Druck, zur Abstandswahrung größere Außenflächen um die ökonomischen Existenz zu sichern. Im Gehwegbereich ist dies mit Blick auf die dort auch jetzt häufig schon sehr engen Platzverhältnisse für zu Fuß Gehende nicht möglich und wird seitens des Bezirksamtes strikt unterbunden. Für solche Fälle, in denen eine nutzbare Gehwegbreite Breite nicht gewährleistet werden kann, sind alle bestehenden Schankvorgärten und Auslagen in ihrer Breite entsprechend zu reduzieren.

Die Bedingung für die Genehmigung von Schank- und Auslagenbereichen im Straßenland sind folgende:

  1. Eigenverantwortliche Durchführung der verkehrsrechtlichen Anordnung, inkl. Stellung von Sperren, Schildern und ggf. Personal.
  2. Verpflichtung zur Einführung eines Pfandsystems für Einweggebinde bei der Herausgabe von Speisen nach Maßgabe des Bezirksamtes.
  3. Freihaltung von ausreichend breiten Gehwegen (mindestens 2m).

Die Erfahrung, bzw. Genehmigungspraxis für Wochenmärkte in den letzten Wochen haben gezeigt, dass die Erweiterung von Gewerbeflächen auf das Straßenland im Grundsatz gut geeignet ist, Abstandsgebote besser einzuhalten; Anders als in anderen Bezirken konnte mit der Beauflagung von 10-Meter-Abstandsflächen zwischen den Marktständen und der Erweiterung des Marktgeschehens in den Straßenraum verhindert werden, dass Märkte aufgrund immanenter Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung geschlossen werden mussten. Weiterhin wurde mit insgesamt 19 temporären Spielstraßen das Element der zeitweiligen Ausdehnung von Bewegungsräumen auf das Straßenland auch und gerade für nicht kommerzielle Bedarfe der Daseinsvorsorge erfolgreich im Bezirk implementiert.


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