Bezirksamt leitet Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule ein

Freitag, 29. September 2017
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  wird die Vollstreckung des jetzt rechtskräftigen Räumungsurteils  zur Gerhart-Hauptmann-Schule einleiten. Der Vollstreckungstitel wird nächste Woche der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle übersandt. Im Juli 2017 gab das Berliner Landgericht der Räumungsklage des Bezirksamtes statt. Die ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg darf geräumt werden. Das Gericht erkannte  kein dauerhaftes Wohnrecht der Beklagten in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule an. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales signalisiert die Möglichkeit einer alternativen Unterbringung für die verbleibenden zehn Bewohner des ehemaligen Schulgebäudes.

Seitdem fanden zahlreiche Gespräche mit den Geflüchteten bzw. ihrem Rechtsvertreter, Vertreter*innen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg statt. Leider ist aufgrund von aufenthalts- und ausländerrechtlichen Hindernissen für den Bezirk keine zeitnahe Lösung absehbar.

Im Sommer 2016 hatte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nach voriger Ankündigung, auf zivilrechtlichem Wege die Räumungsklage gegen die damals 23 Bewohner eingereicht. Der Bezirk hat in den vergangenen Jahren immer wieder Gespräche geführt, mit den Bewohnern verhandelt und Angebote gemacht. Eine Einigung konnte nicht gefunden werden. Die weitreichenden Forderungen der Bewohner nach einem Aufenthaltsrecht oder nach Arbeitserlaubnissen kann das Bezirksamt aus rechtlichen Gründen nicht erfüllen. Dennoch haben die Verantwortlichen im Bezirk alles getan, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Menschen im Haus zu unterstützen.

Das Gebäude der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule ist seit Dezember 2012 besetzt.


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