Neubildung des Jugendhilfeausschusses Friedrichshain-Kreuzberg
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Durchführung von Neuwahlen am 18.September 2016 ist auch die Neubildung des Jugendhilfeausschusses Friedrichshain-Kreuzberg für die Legislaturperiode 2016-2021 verbunden.
Hiermit bitte ich alle interessierten,* im Bezirk des öffentlichen Trägers wirkenden, anerkannten Träger der freien Jugendhilfe*, ihre Vorschläge für die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Bürgerdeputierte) bis 15.12.2016 im Jugendamt Friedrichshain- Kreuzberg unter folgender Adresse einzureichen:
Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin
Abteilung Familie, Gesundheit und Personal
FamGesPers Ref – Fr. Glaser
Frankfurter Allee 35/37
10247 Berlin
Der § 71 SGB VIII& regelt die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss u. a. wie folgt:
Dem JHA gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
„…2. mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen. (6 Bürgerdeputierte)…“
Nähere Informationen sowie das entsprechende Anschreiben nebst Vorschlagsformular (Seite 3) finden Sie im Internet unter:
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann