Friedrichshain: Senat zieht Zuständigkeit für SEZ-Areal an sich

Donnerstag, 26. November 2015
Pressemitteilung von: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Das Land Berlin wird das Bebauungsplanverfahren für den Standort des ehemaligen Sport-und Erholungszentrums (SEZ) vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg übernehmen.

Die Berliner Bäderbetriebe hatten Ende 2002 den Betrieb des Sport- und Erholungszentrums (SEZ) aus Kostengründen eingestellt. Das gut 4,5 ha große Areal wurde 2003 veräußert und wird seitdem nur untergeordnet genutzt.

Das zuständige Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte am 04. Juli 2013 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 2-43 mit dem Planungsziel „Sport und Erholung“ gefasst und damit die Absicht verfolgt, die ehemalige Nutzung planungsrechtlich zu sichern.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt macht nun dringende Gesamtinteressen Berlins gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 AGBauGB geltend und wird das Bebauungsplanverfahren an sich ziehen. 

Senator Andreas Geisel sagte dazu: "Wir wollen das Wachstum Berlins sozial gestalten. Dazu gehören neben neuen Wohnungen auch Kitas, Schulen, Sport- und Freizeitflächen. Das Areal des SEZ bietet die einmalige Möglichkeit, in zentraler Lage all diese Dinge umzusetzen. Eine integrierte, an die Bedürfnisse Berlins angepasste Entwicklung leistet hier einen wertvollen Beitrag für die Nachbarschaft und die gesamte Stadt."

Mit der Übernahme des Bebauungsplanverfahrens durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung werde dieses Ziel nun konsequent verfolgt, so Senator Geisel. "Wir werden jetzt eine zukunftsfähige Entwicklung des Standortes anstoßen."

Mit dem Bebauungsplanverfahren soll das bereits vorhandene Baurecht städtebaulich sinnvoll gesteuert werden. Zusätzlich zu den sportlichen Nutzungen soll die Entwicklung von Wohnungsbau, sozialer Infrastruktur und Dienstleistungsangeboten planungsrechtlich ermöglicht werden. Die Sicherung eines dringend benötigten Schulstandortes wird im Verfahren geprüft. Mit der Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung wird ein Anteil von 25% mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum sichergestellt. Weiterhin ist die Festsetzung von Flächen vorgesehen, auf denen nur Wohngebäude im Standard der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden können.


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