Bezirksamt: Neue E-Mail-Adresse für die Übermittlung elektronischer Dokumente

Montag, 30. Juni 2014
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Mit Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport von Berlin InnSport ZS Nr. 1/2014 vom 13.01.2014 wurde die Berliner Verwaltung allgemein über Bindungswirkung/Geltungsbereich des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (EGovG Bund) für die Berliner Behörden informiert.

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung in unserer Behörde für alle Fachbereiche gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adresse erklärt:  post@ba-fk.berlin.de

Eine wirksame Übermittlung verschlüsselter Dateien ist gegenwärtig ausgeschlossen.

Die Regelung der elektronischen Zugangseröffnung tritt gemäß Art. 31 Abs. 2 EGovG Bund am

1. Juli 2014 in Kraft.


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