Bezirksamt: Neue E-Mail-Adresse für die Übermittlung elektronischer Dokumente
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Mit Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport von Berlin InnSport ZS Nr. 1/2014 vom 13.01.2014 wurde die Berliner Verwaltung allgemein über Bindungswirkung/
Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung in unserer Behörde für alle Fachbereiche gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adresse erklärt: post@ba-fk.berlin.de
Eine wirksame Übermittlung verschlüsselter Dateien ist gegenwärtig ausgeschlossen.
Die Regelung der elektronischen Zugangseröffnung tritt gemäß Art. 31 Abs. 2 EGovG Bund am
1. Juli 2014 in Kraft.