Seniorenpalisade: Kooperationsvereinbarung zwischen Eigentümer und Bezirk
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Im Mai 2013 haben der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und der Eigentümer/Vermieter der Häuser Palisadenstraße 41- 46 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die sicherstellt, dass die Bestandsmieter in den Senioren- und Behindertenwohnungen zu bezahlbaren Mieten in ihren Wohnungen verbleiben können.
Die Wohnungen der Häuser Palisadenstraße 41- 46 wurden im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus errichtet und 1997 bezugsfertig.
Es befinden sich dort 124 öffentlich geförderte Wohnungen mit altersgerechter Ausstattung, die nur von WBS-Inhabern über 65 Jahre bezogen werden durften.
Sie gehören zu den insgesamt fast 28.000 Berliner Sozialwohnungen, für die der Senat die Anschlussförderung eingestellt hat. Hier lief die Grundförderung zum 31.10.2012 aus. Dieses gibt dem Eigentümer das Recht, die Miete auf die so genannte Kostenmiete von ca. 13.50 € / nettokalt pro qm zu erhöhen.
Der Eigentümer benötigt die Einnahmen in dieser Höhe, um die Forderungen der Banken für bis dahin noch nicht zurück bezahlte Darlehen begleichen zu können. Wenn die Eigentümer / Fördernehmer die Aufwandsdarlehen nicht mehr bedienen können, werden die Kredite gekündigt und sofort fällig. In vielen solchen Fällen übernahmen in den letzten Jahren Insolvenzverwalter das Objekt und verkauften es meistbietend. Damit war nicht selten das Schicksal der Mieter besiegelt, denn viele der Käufer machten aus den Wohnungen Ferienwohnungen oder verkauften sie gewinnbringend als Eigentumswohnung.
Dies konnte für die BewohnerInnen der Palisadenstr. 41- 46 verhindert werden. Gemeinsam haben Eigentümer / Vermieter und Bezirk intensiv nach einer Lösung gesucht, die den Verbleib der MieterInnen in der Wohnung und im gewohnten Umfeld sichert sowie es dem Eigentümer aber trotzdem ermöglicht, die Darlehen zurückzuzahlen, um einer möglichen Insolvenz zu entgehen. Die Wolf-Bauwens Gruppe als Mehrheitsgesellschafter des Eigentümers / Vermieters, der im Bezirk auch das Umspannwerk Kreuzberg gehört, hat sich unterstützend in erheblichem Umfang finanziell engagiert.
Der Versuch, mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, eine „besondere“ Lösung für dieses nach den bezirklichen Bedürfnissen geförderte Haus zu finden, scheiterte. Die Senatsverwaltung war nicht bereit, die teilweise hochbetagten BewohnerInnen als Härtefälle anzuerkennen.
Inhalt der nun abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung ist:
Die Miete für die Bestandsmieter ist bei der zurzeit geltenden Miete festgeschrieben worden (7,60 € bzw. 8,00 €/m² nettokalt).
Jährlich wird die Miete entsprechend der Änderung des Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland erhöht. Der jährliche Mieterhöhungsbetrag dürfte deutlich unter dem Betrag liegen, der bei Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau gefordert werden kann.
Für die Rollstuhlfahrerwohnungen hat der Bezirk weiterhin das Belegungsrecht.
Die Mietbegrenzung ist vom Eigentümer / Vermieter zugesichert.
Freie und freiwerdende Wohnungen können zu Mieten vermietet werden, die am Markt erzielbar sind. Die Nutzung als Ferienwohnungen ist ausgeschlossen.
Der Bezirk entlastet den Eigentümer / Vermieter weitgehend von der vorgeschriebenen Verwaltungsarbeit und steht den Mietern als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es darum geht, ihre Ansprüche zur Wohnkostenreduzierung (z. B. aus dem Härteausgleich der Investitionsbank Berlin) zu realisieren.
Diese Kooperationsvereinbarung zwischen Bezirk und Eigentümer / Vermieter ist einmalig. Im Bestand der fast 28.000 Sozialwohnungen, denen durch Senatsbeschluss keine Anschlussförderung mehr gewährt wurde, sind die meisten Mieter nach kurzer Zeit vertrieben worden. Die Wohnungen wurden zu Ferienwohnungen umgewandelt oder als Eigentumswohnungen auf den Markt gebracht. Hier verbleiben die Mieter weiter in Ihrer Wohnung zu verlässlichen Konditionen.
Franz Schulz
Bürgermeister