Kreuzberg: Räumungstermin Manteuffelstraße 99 aufgehoben

Donnerstag, 4. August 2016
Pressemitteilung von: Justiz Berlin

Die zuständige Gerichtsvollzieherin im Bereich des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hat einen für den 9. August 2016 um 9:00 Uhr anberaumten Räumungstermin in der Manteuffelstraße 99 aufgehoben. Der Vermieter und der Mieter als Parteien dieses Vollstreckungsverfahrens haben sich in einem Räumungsvergleich über eine freiwillige Herausgabe der Räumlichkeiten geeinigt.

Dem Zwangsvollstreckungsverfahren liegt u.a. ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg zugrunde, durch das der Mieter zur Räumung eines Ladens im Erdgeschoss, den jener unter dem Namen „M99 – Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ betreibt, und der Wohnräume im ersten Obergeschoss verurteilt worden ist. Der Vermieter hatte seine Kündigung darauf gestützt, dass der Mieter gegen mietvertragliche Pflichten verstoßen habe. So habe er unberechtigt einen Teil seiner Wohnung an andere Personen untervermietet und sich auch nach einer Abmahnung geweigert, diesen Untermietern zu kündigen.

In dem Zwangsvollstreckungsverfahren war ein Räumungstermin für den 9. August 2016 vorgesehen gewesen. Vor kurzem stellte der Mieter im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand einen Antrag auf Räumungsschutz bei dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Daraufhin hat die zuständige Gerichtsvollzieherin den Räumungstermin aufgehoben und die Parteien haben sich nunmehr verglichen: Der Mieter hat sich verpflichtet, freiwillig die Räume im ersten Obergeschoss bis zum 8. August 2016 und die für den Laden genutzten Räume im Erdgeschoss sowie die Kellerräume bis zum 20. September 2016 an den Vermieter zurückzugeben.

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg,
Aktenzeichen 32 M 8063/16


Karte - Map