Görlitzer Park: Verschärfte Verfolgung von Cannabiskonsumenten ab 31. März

Freitag, 27. März 2015
Pressemitteilung von: Justiz Berlin

Am Dienstag, 31. März 2015, tritt die überarbeitete Gemeinsame Allgemeine Verfügung (GAV) zur Umsetzung des § 31a BtMG in Berlin in Kraft. Im Vergleich zur auslaufenden GAV wurde die neue Fassung in zwei Punkten verschärft: Wenn eine Grün- und Erholungsanlage durch Drogenhandel bzw. damit zusammenhängende Straftaten erheblich beeinträchtigt ist, werden dort Besitz, Erwerb und Konsum von Cannabisprodukten auch dann strafrechtlich verfolgt, wenn die sichergestellte Menge unterhalb der als Eigenbedarfsgrenze definierten zehn Gramm liegt.

Wann eine Grünanlage als besonders beeinträchtigt gilt, obliegt der gemeinsamen Einschätzung von Polizeipräsident und Generalstaatsanwalt. Wenn die angestrebte Normalisierung der Verhältnisse in der Grünanlage erreicht ist, gelten wieder die üblichen Regelungen.

Innensenator Frank Henkel: „Wir setzen damit das um, was wir zu Beginn des Jahres angekündigt haben. Ziel ist es, das Geschäft mit den Drogen am Görlitzer Park so unattraktiv wie möglich zu machen. Gleichzeitig wollen wir den Ermittlern die Arbeit erleichtern, indem sich Dealer dort nicht mehr so einfach auf den Eigenbedarf berufen können. Polizei und Staatsanwaltschaft leisten seit Wochen einen erheblichen Aufwand, um die Dealerszene im Park zurückzudrängen. Dabei konnten sie bereits erste Erfolge erzielen, die Zahl der Haftbefehle steigern und mutmaßliche Hintermänner ermitteln. Um die Situation am Görlitzer Park nachhaltig zu entspannen, ist jedoch ein langer Atem erforderlich. Es gibt keinen Grund, sich zurückzulehnen.“

Bis auf weiteres gelte die neue Ausnahmeregelung der GAV nur für den Görlitzer Park. „Polizei und Staatsanwaltschaft werden natürlich die Entwicklung beobachten und entsprechend reagieren, falls es notwendig werden sollte“, so Justizsenator Thomas Heilmann.

Eine weitere wichtige Änderung der GAV betrifft die Schulen: Hier werden künftig nicht nur der Handel und Konsum, sondern auch der Besitz von Cannabisprodukten strafrechtlich verfolgt. Eine Präventionskampagne an Schulen soll parallel über die Gefahren von Haschischkonsum aufklären. Die Federführung für die Kampagne liegt bei der Berliner Drogenbeauftragten. Für das kommende Jahr werden zusätzlich 500.000 Euro für die Aufklärungsarbeit bereitgestellt.

Heilmann: „Das Ziel ist es, Drogen für Jugendliche schwerer verfügbar zu machen. Verfügbarkeit und Preis haben erfahrungsgemäß unmittelbare Auswirkungen auf die Absatzmenge. Ich bin mir sicher, wenn wir einerseits dafür sorgen, dass Heranwachsende nicht mehr so leicht Haschisch kaufen können und auf der anderen Seite über die gesundheitlichen Gefahren gerade bei Jugendlichen aufklären, können wir den Konsum in dieser Altersgruppe eindämmen.“

Für den Fall, dass in Zukunft auf weitere beeinträchtigte Grünanlagen öffentlich aufmerksam gemacht werden soll, werden die Behörden dies in geeigneter Weise tun, etwa über Pressemitteilungen oder Soziale Medien. Entsprechende Schilder wird es nicht geben, auch nicht rund um den Görlitzer Park. „Ein Verbotsschild vor dem einen Park vermittelt den Eindruck, dass es woanders erlaubt ist, das ist aber nicht so“, erklärt Justizsenator Heilmann.

Nach dem Betäubungsmittelgesetz sind auch in den „nicht beeinträchtigten Grünanlagen“ (und generell überall) Besitz und Erwerb von Cannabisprodukten in geringen Mengen zum Eigenbedarf nicht legal. Man kann - in Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes von 1994 - allerdings damit rechnen, nicht bestraft zu werden, wenn die Polizei bei einer Kontrolle weniger als zehn Gramm Marihuana oder Haschisch sicherstellt. Auch in dem Fall darf man das Cannabis nicht behalten und es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Laut GAV wird dieses Verfahren nur in der Regel automatisch eingestellt.

Die weiteren Bestimmungen der Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung finden Sie hier.
Unterzeichnet haben die GAV die Senatoren für Inneres und Sport, für Justiz und Verbraucherschutz sowie Gesundheit und Soziales.


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