Tempodrom kann sich nicht gegen Hotelneubau wehren
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Das ehemalige Postamt SW 11 in Berlin-Kreuzberg darf zu einem Hotel umgebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Die Antragstellerin betreibt in der Möckernstraße in Berlin-Kreuzberg das Tempodrom, ein überregional bekannter Veranstaltungsort u.a. mit zwei Arenen. Sie wandte sich gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zum Umbau des ehemaligen Postamtes in ein Hotel mit 332 Zimmern. Das zwischen 1933 und 1937 errichtete denkmalgeschützte Bauwerk liegt auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Antragstellerin meinte, das geplante Hotel werde wegen der Veranstaltungen im Tempodrom Geräuschimmissionen ausgesetzt sein, die für einen Hotelbetrieb unzumutbar seien. Sie habe daher Nutzungseinschränkungen zu befürchten.
Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag zurück. Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung verletze nicht das baurechtliche Rücksichtnahmegebot. Das Vorhaben der Beigeladenen werde durch den benachbarten Betrieb der Antragstellerin aller Voraussicht nach keinen unzumutbaren Lärmimmissionen ausgesetzt sein. Die angegriffene Baugenehmigung stellte sicher, dass die maßgeblichen Lärmrichtwerte, insbesondere der Nachtwert, eingehalten würden. Auch in den straßenseitig zum Tempodrom hin gelegenen Hotelzimmern werde es nicht zu unzumutbaren Geräuschimmissionen kommen, weil die Baugenehmigung den Einbau von geschlossenen Fenstern mit hohem Schalldämmwert vorschreibe.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Pressemitteilung Verwaltungsgericht Berlin
Beschluss der 13. Kammer vom 28. August 2012, VG 13 L 45.11