Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg sucht ehrenamtliche Jugendschöffen
Pressemitteilung von:
Das Jugendamt Friedrichshain- Kreuzberg sucht für die Tätigkeit als ehrenamtliche Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für das Landgericht Berlin und das Amtsgericht Tiergarten für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 freiwillige Bürgerinnen und Bürger, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind (§ 35 Abs. 2 Satz 2 JGG).
Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes sowie § 35 des Jugendgerichtsgesetzes ist in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen/ Jugendhilfsschöffen aufzustellen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
EinwohnerInnen des Bezirkes Friedrichshain- Kreuzberg, die Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche Jugendschöffen/ Jugendhilfsschöffen haben, sollten sich im
Jugendamt
bei Fr. Glaser - Monika.Glaser@ba-fk.verwalt-berlin.de oder per Telefon: 90298 3563
oder Fr. Luft - Ramona.Luft@ba-fk.verwalt-berlin.de oder per Telefon 90298 2604
oder persönlich in der Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin, Raum 1904, melden.
Die BewerberInnen müssen Deutsche i.S. Art. 116 Grundgesetz, Anfang 2014 mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen zu diesem Zeitpunkt das 70.Lebensjahr nicht überschritten haben. Außerdem müssen sie zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste bereits ein Jahr ihren Wohnsitz im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg haben.
Die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedeutet nicht, dass die BewerberInnen tatsächlich für das Schöffenamt berufen werden. Der Schöffenwahlausschuss unter Vorsitz eines Richters wählt die erforderliche Anzahl von Jugendschöffen/ Jugendhilfsschöffen für die fünf Geschäftsjahre aus.
Nähere Informationen finden Sie auch unter http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/verwaltung/org/wahlamt/schoeffen.html