Mordfall Recep A.: Polizei beschlagnahmt rund 230.000 Euro
Pressemeldung der Berliner Polizei
Im Zuge der Ermittlungen zum Mord an Recep A. ist der 2. Mordkommission des Landeskriminalamtes nun die Beschlagnahme von rund 230.000 Euro gelungen, die mutmaßlich aus kriminellen Geschäften stammt. Wie bereits berichtet, steht der türkische Staatsangehörigen Ahmet C. in dringendem Verdacht, am 17. Dezember 2011 in der Großbeerenstraße in Kreuzberg sein Opfer Recep A. mit einer Schusswaffe getötet zu haben. Seit der Tat ist der 29-Jährige verschwunden und hat sich möglicherweise ins Ausland abgesetzt. Er wird deshalb wegen Mordes mit Haftbefehl gesucht. Ahmet C. wurde bereits im Jahre 2009 wegen Handelns mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Im Rauschgiftschmuggel dürfte auch das Motiv für den Mord an Recep A. liegen. Beide sollen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen regelmäßig Betäubungsmittel aus den Niederlanden nach Berlin geholt haben, sich hierüber jedoch zerstritten haben.
Im Zuge der Ermittlungen konnten im Februar 2012 der 34-jährige Bruder und der 24-jährige Schwager des Gesuchten als mutmaßliche Mittäter zu einem Überfall vom 18. November 2011 auf den später getöteten Recep A. ermittelt und festgenommen werden. Hierbei war der Recep A. brutal misshandelt worden und ihm waren - möglicherweise als "Strafaktion" - wertvolle Einrichtungsgegenstände aus einem von ihm betriebenen Massagesalon entwendet worden. Gegen beide Männer, die sich seitdem in Untersuchungshaft befinden, hat die Staatsanwaltschaft Berlin bereits Anklage wegen schweren Raubes erhoben.
Im Zuge von weiterführenden richterlich angeordneten strafprozessualen Maßnahmen wurden am 30. April 2012 in Bankschließfächern von Familienangehörigen des Mordverdächtigen insgesamt rund 230.000 Euro sowie weitere Wertgegenstände aufgefunden. Da zu vermuten ist, dass es sich hierbei um Einkünfte aus illegalen Rauschgiftgeschäften handelt, haben die Ermittler diese mit dem Ziel der gerichtlichen Einziehung beschlagnahmt und gegen die Inhaber der Schließfächer Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet.