Kreuzberg: Einbahnstraßenregelung in der Mariannenstraße
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat im Abschnitt Mariannenstraße zwischen Landwehrkanal und Hochbahn eine Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr eingerichtet. Kraftfahrzeuge dürfen von der Reichenberger Straße aus nur noch entweder in Richtung Paul-Lincke-Ufer oder aber in Richtung Skalitzer Straße fahren. Der Radverkehr ist von dieser Einbahnstraßenregelung ausgenommen.
Die Mariannenstraße wurde zunehmend zur Umfahrung der Kottbusser Straße genutzt. Ziel der Maßnahme ist es, den Durchgangsverkehr aus dem Wohngebiet zu nehmen und dadurch die Aufenthaltsqualität im Straßenraum „Mariannenstraße“ zu verbessern.
Das Bezirksamt bittet KFZ- Fahrer*innen ausdrücklich darum, diese Regelung unbedingt zu beachten.