Myfest: Anwohnerklage abgewiesen
Pressemitteilung von: Justiz Berlin
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines Anwohners der Oranienstraße in Berlin-Kreuzberg im Zusammenhang mit dem Myfest 2016 abgewiesen.
Der Kläger sieht sich durch das Myfest 2016 in seinen Rechten verletzt. Im vergangenen Jahr sei es ihm wegen der zahlreichen Besucher über viele Stunden unmöglich gewesen, seine Wohnung zu verlassen bzw. zu betreten. Ursprünglich hatte er auch Lärmbelästigungen und Verunreinigungen durch Teilnehmer des Geschehens geltend gemacht. In der mündlichen Verhandlung beschränkte der Kläger sein Begehren auf die Ermöglichung des Zugangs zu seiner Wohnung durch Rettungskräfte. Dabei richtete er seine Klage sowohl gegen den für die in versammlungsrechtlicher Hinsicht zuständigen Polizeipräsidenten als auch gegen das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, das Straßenständen im Vorjahr Sondernutzungserlaubnisse erteilt hatte.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hielt die Klage für unzulässig, weil der Kläger sich mit seinem Begehren zuvor weder an die Polizei noch an das Bezirksamt gewandt habe. Soweit er schon jetzt ein Einschreiten verlange, suche er um vorbeugenden Rechtsschutz nach. Dieser unterliege aber strengen Voraussetzungen, die hier nur er-füllt gewesen wären, wenn der Kläger nicht anderweitig – insbesondere durch ein gerichtliches Eilverfahren – effektiven Rechtsschutz erlangen könne. Wenn der Veranstaltungsablauf im April 2016 konkreter werde, habe der Kläger aber noch hinreichend Zeit, seine Belange behördlich und ggf. gerichtlich geltend zu machen. Damit komme die Klage insgesamt zu früh.
Gegen das Urteil kann der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.
Urteil der 1. Kammer vom 17. März 2016 (VG 1 K 229.15)
Ähnliche Artikel |