Bezirk nutzt Vorkaufsrecht - Präzedenzfall in der Wrangelstraße 66
Pressemitteilung von: Grüne Friedrichshain-Kreuzberg
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat auf Initiative der Grünen Fraktion das kommunale Vorkaufsrecht zugunsten Dritter ausgeübt. In der Wrangelstraße 66 sollen Mieterinnen und Mieter so wirksam vor Verdrängung geschützt werden. Der Bezirk setzt ein deutliches Zeichen gegen Wohnraumprivatisierung und Immobilienspekulation.
„In dem Haus befinden sich 30 Wohnungen, deren Bewohnerinnen und Bewohner verhältnismäßig günstige Mieten zahlen. Durch den geplanten Verkauf aller Wohnungen bestand der dringende Verdacht, dass das Gebäude zum Objekt von Spekulation wird. Dies steht in klarem Widerspruch zum Milieuschutz, der den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zum Ziel hat“, sagt Baustadtrat Hans Panhoff (Bündnis 90/Die Grünen). Um die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, habe der Bezirk daher von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. „Gemeinsam mit den Mietern haben wir mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft und einer Stiftung verhandelt. Beide sollen in einem bisher einmaligen Kooperationsmodell das Haus übernehmen. So kann der Bezirk sein Vorkaufsrecht zu Gunsten Dritter wahrnehmen, was wir schon seit Jahren versuchen“, so Panhoff weiter.
„Dies ist ein wichtiger Präzedenzfall – dabei darf es aber nicht bleiben. Der strategische Einsatz des Vorkaufsrechts muss zum Regelfall werden, um preiswerten Wohnraum zu erhalten und die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch Spekulation zu schützen“, sagt Julian Schwarze (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Fraktionsvorstands. „Damit das Vorkaufsrecht durch die Bezirke zukünftig häufiger eingesetzt werden kann, müssen endlich formale und finanzielle Hürden auf Landesebene und bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften abgebaut werden. München zeigt seit Jahren sehr erfolgreich, wie das gehen kann.“ Neben dem Neubau von Wohnungen müsse auch die Sicherung von preiswertem Wohnraum zentraler Bestandteil der Wohnungspolitik werden. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften müssten in die Lage versetzt werden, innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen mit den Bezirken das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten trotz steigender Verkehrswerte ausüben zu können.
Ende Oktober hatte die Grüne Fraktion in der BVV und im Berliner Abgeordnetenhaus einen landesweiten Ankaufsfonds vom Senat gefordert, um das bezirkliche Vorkaufsrecht finanziell überhaupt zu ermöglichen. In den Haushaltsberatungen auf Landesebene wurde ein solcher Fonds jedoch abgelehnt.