Geplante Baumfällungen für den Neubau der taz in der Friedrichstraße

Mittwoch, 8. Oktober 2014
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Auf dem Grundstück Friedrichstraße 20/22 sollen im Zuge von umfangreichen Baumaßnahmen, darunter das neue Verlagsgebäude der „tageszeitung – taz“, 15 Bäume gefällt werden. Mit Hilfe einer Online-Petition treten AnwohnerInnen für eine alternative Bebauung des Geländes ein, um die Bäume zu schützen. Eine Forderung lautet, zwei japanische Schnurbäume (Sophora japonica) unter Natur-Denkmalschutz zu stellen. Dazu möchte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Stellung nehmen.

Da sich die Bäume auf einem Privatgrundstück befinden verfügen sie weder über eine Baumnummer, noch sind sie im Baumkataster eingetragen. Der Bezirk selbst kann aufgrund rechtlicher Bestimmungen einzelne Bäume nicht als Naturdenkmäler deklarieren. Das wäre Aufgabe des Senats, dem ein entsprechender Antrag weitergeleitet wurde.

Das Grundstück und damit die Bäume befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes VI-150d-2b. Bei der Aufstellung dieses Plans wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange, u.a. die Naturschutzbehörde, mit einbezogen. Es gab während der Beratungen, bei der es Bürgerbeteiligung gab,  keine Einwände, die sich auf die dort befindlichen Bäume bezogen und deren Schutz gefordert haben.

Der Bebauungsplan ist seit April 2012 rechtsverbindlich. Er gestattet – wie auch schon der davor gültige Bebauungsplan – den Bau eines Gebäudekörpers. Das Baurecht gestattet außerdem, dass vorher die dort befindlichen Bäume beseitigt werden. Der künftige Bauherr hatte im Vertrauen auf den geltenden Bebauungsplan einen Wettbewerb zum Neubau des Verlags- und Redaktionsgebäudes in die Wege geleitet und abgeschlossen. Natürlich musste sich der Verlag bei der Ausschreibung des Wettbewerbs darauf verlassen, dass der Bebauungsplan auch in der vorliegenden Fassung gültig ist.

Dieses Vertrauen in die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans ist dem Gesetz nach schutzwürdig. Eine nachträgliche Änderung des Plans für das Grundstück Friedrichstr. 20/22 wäre durch den Eigentümer des Grundstücks rechtlich anfechtbar und kommt nicht in Betracht.

Die Intentionen der Online-Petition sind somit nicht umsetzbar und wirkungslos.


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