Genehmigungen für public-viewing während der Fußball-Weltmeisterschaft

Donnerstag, 29. Mai 2014
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Das Bezirksamt hat vermehrt Anfragen erhalten, welche rechtlichen Regelungen für das public-viewing während der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 gelten und wie die Genehmigungspraxis aussehen wird.

Die Bundesregierung hat am 2.4.2014 den Entwurf einer »Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014« beschlossen. Der Bundesrat hat am 23.5.2014 zugestimmt. Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist demnächst zu erwarten. In dieser ist vorgesehen, dass abweichende Regelungen der Länder Vorrang haben. Es gelten daher die Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat den Bezirken Hinweise gegeben, wie aus dortiger Sicht die Genehmigungspraxis aussehen soll. In den Hinweisen wird die herausragende Bedeutung der Fußball-WM 2014 herausgestellt. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wird sich daran orientieren.

Genehmigungsbehörde ist das Umwelt- und Naturschutzamt. Die Genehmigungen beziehen sich auf die Verschiebung der Nachtzeit bis 24:00 Uhr, so dass bis dahin public-viewing stattfinden kann. Ggf. verlängert sich diese Zeit durch Verlängerungen bzw. Elfmeterschießen. Zwischen zwei Verschiebungen der Nachtzeit am selben Ort wird in der Regel ein »Ruhetag« liegen. Ausnahmen hiervon sind Freitag/Sonnabend sowie die Halbfinalspiele und das Finale.

Spiele, die nach 24:00 Uhr beginnen, werden nicht genehmigt.

 

Kontakt:

Herr Münnich, Leiter des Umwelt- und Naturschutzamtes

e-mail: umweltnatur@ba-fk.berlin.de

Tel. (030) 90298-4412


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