Bezirk warnt vor Chaos bei Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots
Pressemitteilung von: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Die für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots verantwortliche/n Bezirksstadträte/Bezirksstadträtin aus Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Treptow-Köpenick, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Steglitz-Zehlendorf, Pankow und Mitte erklären:
Am 1. Mai tritt das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Kraft. Am 19. März wiesen acht zukünftig zuständige Stadträte und Stadträtinnen auf das drohende Chaos bei der Umsetzung des Gesetzes hin. Insbesondere die fehlende fachliche, technische und personelle Unterstützung sowie die Gesprächsverweigerung des Senates kritisierten die Bezirke.
Statt den Hilferuf der Bezirke ernst zu nehmen, verbreitet der Senat Unwahrheiten:
Der Senat behauptet, dass
den Bezirken 55 zusätzliche Personalkräfte für die Wohnungspolitik zur Verfügung stehen und auch für Zweckentfremdungsverfahren eingesetzt werden können.
Richtig ist, dass
diese Stellen für die Belange der Stadtplanung und Baugenehmigungsverfahren (zur Beschleunigung des Wohnungsneubaus) vorgesehen sind.
Der Senat behauptet, dass
die Bezirke aus den bis zu 5 Mio. Euro Sprinterprämie für schnell bearbeitete Bauanträge zusätzliches Personal finanzieren könnten.
Richtig ist, dass
diese Mittel in ihrer Höhe nicht vorhersehbar sind und deshalb nicht für Personalausgaben geeignet sind. Sie sind vorrangig für vorbereitende und beschleunigende Arbeiten wie Gutachten usw. einsetzbar. Zudem verhindern die Vorgaben zum Personalabbau zusätzliches Personal.
Der Senat behauptet, dass
die Bezirke zusätzliches Personal aus dem Personalüberhang generieren könnten.
Richtig ist, dass
ein solches Angebot und seine Finanzierung den Bezirken bisher nicht vorliegt.
Der Senat behauptet, dass
der Austausch mit den Bezirken vielfach und eng erfolgte.
Richtig ist, dass
der Senat sich einer inhaltlichen Diskussion mit den Stadträten verweigert, Einladungen ausschlägt und Briefe mit offenen Fragen monatelang nicht beantwortet.
Der Senat behauptet, dass
die Bezirke die Möglichkeiten einer Zentralisierung nicht ernsthaft diskutieren und die Entscheidung darüber verschleppen.
Richtig ist, dass
die Bezirke grundsätzlich eine Zentralisierung wünschen, sich aber unter den vorhandenen unzureichenden Rahmenbedingungen kein Bezirk diese Aufgabe zumuten will.
Der Senat sagt dagegen nichts
zum Problem der Befristung der Stellen
zum Fehlen von Ausführungsvorschriften und Arbeitshinweisen
zu den fehlenden Sachmitteln
zur fehlenden technischen und elektronischen Unterstützung der Bearbeitung
Befremdlich ist der Hinweis des Senates, dass dank des Internets die Zweckentfremdung leichter zur verfolgen sei. Bescheide auf der Basis von Internetrecherchen oder GoogleStreetView dürften - zur Freude und Antragstellern und Rechtsanwälten - wohl kaum gerichtsfest sein.
Noch befremdlicher ist die Erwartung des Senates, dass Gesetz würde keine Antragsflut erzeugen. Kennt der Senat sein eigenes Gesetz nicht? Nach § 2 Zweckentfremdungsverbotsgesetz müssen alle Ferienwohnungen dem zuständigen Bezirksamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Allein bei den mindestens 4.500 Ferienwohnungen in Mitte hieße dies alle 6,5 Minuten ein Antrag. Des Weiteren muss jede gewerbliche Zweckentfremdung nach Ende des laufenden Nutzungsverhältnisses neu beantragt werden.
Dem Senat ist angesichts der Unkenntnis und Unfähigkeit der Bezirke nur zu empfehlen, die Verfolgung der Zweckentfremdung selbst in die Hand zu nehmen. Ihr noch nicht vorhandenes Personal stellen die Bezirke dem Senat dafür gerne zur Verfügung