Allgemeinverfügung der Polizei zur Räumung der Liebigstraße 34

Donnerstag, 1. Oktober 2020
Pressemeldung der Berliner Polizei

Anlässlich eines an die Polizei Berlin ergangenen Amtshilfeersuchens werden der Gemeingebrauch von öffentlichen Flächen und die Versammlungsfreiheit vom 8. Oktober 2020, 5 Uhr bis zum 9. Oktober 2020, 23.59 Uhr in begrenzten Bereichen des Stadtteils Friedrichshain eingeschränkt.

Innerhalb dieses Zeitraumes ist die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes der

für öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel nicht gestattet. Eine Nutzung des Bereiches ist nur Anrainerinnen und Anrainern und deren Besucherinnen und Besuchern sowie in Einzelfällen eines unabweisbaren Bedarfs, insbesondere von Notfällen, gestattet. Anlassbezogen wird der Zutritt jedoch eingeschränkt.

Das Abstellen von jeglichen Fahrzeugen oder mobilen Behältnissen, insbesondere Kleidercontainern, Müllbehältern etc., auf dem öffentlichen Straßenland des bezeichneten Bereiches ist untersagt. Bereits dort abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände im Sinne des vorstehenden Satzes, sind im genannten Zeitraum vom öffentlichen Straßenland des betreffenden Bereiches zu entfernen. Auch im Fall einer widerrechtlichen Entfernung der zugehörigen Verkehrszeichen, wird um Beachtung der Einschränkung gebeten.

Allgemeinverfügung (Externer Link, pdf)

Anreinerinformationen (Externer Link, pdf)

Anreinerinformationen zur Räumung der Liebigstraße 34

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